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19.02.2024
Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten

In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 20.12.2023 (BT-Drs. 20/9890) begrüßt der Deutsche Mieterbund , dass Mieterinnen und Mieter einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Erlaubnis zur Installation von Steckersolargeräten erhalten sollen. Die vorgesehene Erweiterung der sog. privilegierten baulichen Veränderungen in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB-E ermöglicht es Mieterinnen und Mietern, sich klimaschützend einzubringen und Strom selbst zu erzeugen. Der Anspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Maßnahme Vermietenden nicht zumutbar ist. Der Deutsche Mieterbund bedauert jedoch, dass nicht näher bestimmt wird, wann dies der Fall ist und welche Vorgaben Vermietende für die Umsetzung der Maßnahme festlegen dürfen, damit diese für sie zumutbar ist. Es besteht die Ge-fahr, dass der Anspruch durch einschränkende Vorgaben von Vermietenden entwertet und die Energiewende verzögert wird.