Deutscher Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund e. V. (DMB) ist die Dachorganisation für mehr als 300 örtliche Mietervereine in Deutschland. Er ist föderal aufgebaut. Die rechtlich und organisatorisch eigenständigen Mietervereine sind in 15 Landesverbänden regional zusammengeschlossen. Die Landesverbände wiederum bilden den Deutschen Mieterbund als Bundesverband.
Der Deutsche Mieterbund ist eine demokratische und pluralistische Organisation, die sich für alle Mieterinnen und Mieter einsetzt, unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Identität und politischen Orientierung. Er steht für eine offene Gesellschaft ohne Diskriminierung bestimmter Gruppen oder Minderheiten.
Etwa 1.300 hauptberufliche und 2.500 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Deutschen Mieterbund, die Landesverbände und die örtlichen Mietervereine tätig. Ihre Arbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Eine öffentliche Förderung gibt es nicht, das garantiert die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Mieterorganisation.
Der Deutsche Mieterbund ist eine überparteiliche Organisation und parteipolitisch neutral.
Führungs- und Beschlussorgane sind der 12köpfige Bundesvorstand mit Dr. Melanie Weber-Moritz als Präsidentin an der Spitze, der Beirat, in dem die Landesverbände vertreten sind, und der Deutsche Mietertag, die alle zwei Jahre tagende Mitgliederversammlung, in der etwa 400 Delegierte der Mietervereine die Richtlinien der Verbandspolitik festlegen und den Bundesvorstand wählen.
Im Mittelpunkt der Arbeit des Deutschen Mieterbundes steht die politische Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter. Er ist anerkannter Gesprächspartner für Gesetzgeber und Verwaltung. Der Deutsche Mieterbund wird zu allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen gehört. Der Deutsche Mieterbund meldet sich zu Wort, wenn es um die Erhaltung und den Ausbau des Mieterschutzes geht, um bezahlbare Mieten, ein leistungsstarkes Wohngeld, um die stetige Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die energetische Modernisierung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Gestaltung des Wohnumfeldes und den sozialen Frieden in den Wohnquartieren. Auch zu Fragen des Städtebaus und der Städtebauförderung, zum Maklerrecht, zu Nebenkosten, zur Heizkostenverordnung und zum Umweltschutz nimmt der Deutsche Mieterbund engagiert Stellung und erarbeitet Vorschläge.
Neben der politischen Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter gehört die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Schwerpunkten der Mieterbund-Tätigkeit. Bei rund 22 Millionen Wohnraummietverhältnissen ist das Mietrecht für 50 Millionen Mietende und Vermietende von größter praktischer Bedeutung. Durch regelmäßige Veröffentlichungen und Berichte in Presse, Funk und Fernsehen, durch eine Vielzahl von ständig aktualisierten Aufklärungsbroschüren, das Mieterlexikon, die zweimonatlich erscheinende MieterZeitung und die mietrechtliche Fachzeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (WuM), trägt der Deutsche Mieterbund diesem hohen Informationsbedürfnis Rechnung.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der örtlichen Mietervereine ist die unmittelbare Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter. Neben der Aufklärung über Rechte und Pflichten, ist das in erster Linie die Rechtsberatung und Hilfe bei Mietstreitigkeiten. Beraten und geholfen werden darf nur Mitgliedern der Mietervereine, so schreibt es das Rechtsdienstleistungsgesetz vor. Viele Mietervereine bieten darüber hinaus Prozesskostenschutz durch eine Rechtsschutz-Versicherung an. Der Deutsche Mieterbund, Landesverbände und Mietervereine haben dazu 1983 eine eigene Versicherungsgesellschaft, die Deutsche Mieterbund Rechtsschutz-Versicherung AG, gegründet.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist als bundesweiter Verband mit über hundertjähriger Tradition die politische Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland sowie der größte Streitschlichter im Mietrecht. Der DMB ist Dachverband von 15 Landesverbänden und über 300 örtlichen Mietervereinen mit ca. 3 Millionen Mitgliedern. Unser Imagefilm veranschaulicht die vielfältige Arbeit des DMB.
Imagefilm
Wir setzen uns für alle Mieter ein. Für gutes, sicheres und bezahlbares Wohnen, etwas, das auch in einer sich stets wandelnden Gesellschaft mit veränderten Lebens- und Wohnbedürfnissen niemals verloren gehen darf. Seit mehr als hundert Jahren nehmen wir Einfluss auf die Wohnungs- und Sozialpolitik, die Gesetzgebung und die Mietrechtsprechung. Wir sind parteipolitisch neutral und unabhängig von staatlichen Zuschüssen.
Wir setzen uns ein für die Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter in allen Bereichen des Wohnungswesen und des Mietrechts, die Stärkung des Mieterschutzes, eine soziale Wohnungspolitik und eine soziale Stadtentwicklung und die öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus und der Gebäudesanierung
Alle Mieter sind uns wichtig, unabhängig von Herkunft, finanzieller Situation und Status. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Mietern gilt unser besonderes Augenmerk.
Der Deutsche Mieterbund ist eine demokratische und pluralistische Organisation, die sich für alle Mieterinnen und Mieter einsetzt, unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Identität und politischen Orientierung. Er steht für eine offene Gesellschaft ohne Diskriminierung bestimmter Gruppen oder Minderheiten.
Ob Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung oder Kündigung – Mietrecht ist unser Handwerk. Als professioneller Dienstleister bieten wir kompetente Mietrechtsberatung und maßgeschneiderte Lösungen für die Bedürfnisse eines jeden Mitglieds. Um diese Qualität zu erhalten, setzen wir auf ständige Fortbildung unserer Mitarbeiter. Unsere Stärken sind Einfühlungsvermögen, das passende Know-how, die langjährige Erfahrung und vor allem die Kenntnisse aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir lösen Probleme, die das Mietverhältnis betreffen. Denn wir sind in Deutschland die Mietrechtsexperten Nr. 1.
Unsere Rechtsberatung setzt zunächst auf außergerichtliche Lösungen. Kommt es dennoch zum Prozess, betreuen mit uns zusammenarbeitende Rechtsanwälte Sie auch während des Gerichtsverfahrens. Zur Mitgliedschaft gehört in der Regel eine Mietrechtsschutzversicherung, die vor Prozesskosten schützt und für Sicherheit sorgt.
Ob Telefon, E-Mail oder persönliches Gespräch, bei unserer Beratung haben wir für jeden Mieter das passende Angebot. Wir nehmen uns Zeit für die Fragen und Probleme der Mieter und treten für verständliche und einvernehmliche Lösungen ein.
Ob Energieeinsparung, Streitschlichtung unter Nachbarn oder Umzugsberatung, wir bieten ein breites Spektrum von Dienstleistungen rund ums Wohnen – durch Beratung, informative Tipps und Vermittlung von Hilfsangeboten.
Durch Infoblätter, Broschüren und Fachliteratur sowie unsere Internetseiten klären wir Mieter und Verbraucher über das Mietrecht auf. Auch über Presse, Funk und Fernsehen bieten wir Informationen und Service rund ums Mieten und Wohnen. Wissen schafft Kompetenz und ermöglicht einen Umgang auf Augenhöhe. Oftmals hilft schon Aufklärung, um Unklarheiten zu beseitigen und Streitigkeiten zu vermeiden.
Mietprobleme lassen sich gemeinsam besser bewältigen als allein. Deshalb unterstützen wir Bewohnerinitiativen und Mietergemeinschaften. Unsere solidarische Verbandsstruktur garantiert Mitgliedern seit mehr als hundert Jahren bundesweit professionelle Hilfestellung zu einem günstigen Beitrag. Zudem bieten wir vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten.
Unsere Leistungen, unser Engagement und unsere Ziele können wir nur erfolgreich anbieten, wenn wir diese Werte auch selbst leben. Deshalb sind uns Fairness, Ehrlichkeit und Offenheit genauso wichtig wie Leistungsbereitschaft, Verantwortung und Kreativität.
Prozess-Statistik 2025
Deutlich mehr Prozesse zu Mieterhöhungen
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2024 deutlich gestiegen. 197.092 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 7,8 Prozent.
| 2024 | 2023 | |
| Wohnraummietsachen, insgesamt | 197.092 | 182.826 |
| Amtsgericht | 190.309 | 176.066 |
| Landgericht/Berufungsinstanz | 6.783 | 6.760 |
Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.
Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.
| 2025 | ||
| 1. | Vertragsverletzungen | 28,4 % |
| 2. | Mieterhöhung | 21,8 % |
| 3. | Betriebskosten | 16,4 % |
| 4. | Mietkaution | 15,7 % |
| 5. | Eigenbedarf | 6,8 % |
| 6. | Fristlose Kündigung | 4,9 % |
| 7. | Ordentliche Kündigung | 1,3 % |
| 8. | Modernisierung | 0,4 % |
| 9. | Schönheitsreparaturen | 0,2 % |
| 10. | Ohne Zuordnung, keinem der o.g. Themen zuzuordnen, Sonstiges | 4,1 % |
Wie in den Vorjahren sind allgemeine Vertragsverletzungen der am häufigsten genannte Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse. Der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten ist der dritthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2024 (15,6 Prozent) leicht gestiegen.
Streitigkeiten über Mietererhöhungen belegen den zweiten Platz im Ranking und sind im Vergleich zum Vorjahr (17,4 Prozent) erneut deutlich gestiegen.
Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutlicht ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Fehlen wirksame mietenbegrenzende Regelungen, steigen die Mieten in einigen Großstädten sogar zweistellig. Das bekommen die Mieterhaushalte zu spüren, von denen sich immer weniger das Wohnen leisten können.
“Die Wohnungskrise reicht mittlerweile bis in die Mittelschicht hinein, das konnten wir mit unserem Mietenreport 2025 eindrücklich zeigen. Bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Angesichts explodierender Neuvermietungsmieten und stetig steigender Bestandsmieten in den Städten ist es allerhöchste Zeit für eine Mietrechtsreform wie sie die Bundesjustizministerin derzeit plant. Ihre Pläne zur besseren Regulierung von Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen und der Heilung der Schonfristzahlung bei Zahlungsverzug der Miete sind absolut begrüßenswert und notwendig. Darüber hinaus brauchen wir eine scharfe und bußgeldbewehrte Mietpreisbremse sowie die Ahndung des Mietwuchers, um die ausufernden Angebotsmieten nachhaltig zu begrenzen und die Mieter vor illegal hohen Mieten zu schützen“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Prozesse zu Eigenbedarfskündigungen hatten im Jahr 2025 einen Anteil von 6,8 Prozent an der Gesamtzahl der Mietrechtsprozesse und waren damit Streitgegenstand Nr. 5. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es im Jahr 2024 rund 14.200 Mal (14.191) vor Deutschlands Gerichten um den häufigsten Vermieterkündigungsgrund, den Eigenbedarf – und damit stiegen die Prozesse aufgrund von Eigenbedarf innerhalb eines Jahres um rund 2,1 Prozent. Eine aktuelle Abfrage bei den DMB-Mietervereinen hat ergeben, dass die Nachfrage nach Beratungen aufgrund von Eigenbedarfskündigungen in den vergangenen Jahren um 30 bis 50 Prozent gestiegen ist. Ca. bei der Hälfte der Kündigungen liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist. Der Deutsche Mieterbund fordert daher seit Jahren eine Reform des Eigenbedarfs. „Eigenbedarf ist nach unserer Auffassung dahingehend zu konkretisieren, dass Kündigungen durch Vermietende nur zulässig sind, wenn sie oder Familienangehörige ersten Grades die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen. Zudem muss die Beweislast umgekehrt werden, sprich der Vermietende muss plausibel darlegen, warum der Eigenbedarf nachträglich entfallen ist,“ fordert Weber-Moritz.
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