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30.11.2023
Stellungnahme

Stellungnahme zur Formulierungshilfe zur Einführung einer Sonderregelung für den Wohnungsbau

Bezahlbare Wohnungen stehen fast gar nicht zur Verfügung. Daher ist die Intention, dass der Bund in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleunigen will und hierzu in Anlehnung an § 246 Absatz 14 BauGB eine bis zum 31. Dezember 2026 befristete Sonderregelung schaffen will, nachvollziehbar und notwendig. Allerdings ist dies mit der vorliegenden Ausgestaltung von § 246 Absatz 14 BauGB in keiner Weise gewährleistet. Stattdessen drohen Schutzinstrumente für Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten ausgehebelt zu werden und Investoren von Luxusneubauten und teuren Dachaufstockungen eine Art städtebaulicher Freifahrtschein erteilt zu werden.