Stellungnahme zur Reform des Baugesetzbuchs (BauGB)
(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die seit Monaten erwartete Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), vermisst im Referentenentwurf des Bauministeriums aber zentrale Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter beim Vorkaufsrecht. Der Referentenentwurf enthält einige zu begrüßende Erweiterungen des kommunalen Vorkaufsrechts wie z.B. die Erweiterung auf sog. Share Deals, versagt aber bei der Wiederherstellung des Instruments in Milieuschutzgebieten. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes verstößt der Referentenentwurf damit gegen den Koalitionsvertrag und muss nachgebessert werden. Positiv hervorzuheben ist, dass die zeitliche Befristung von Instrumenten wie § 201a BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt aufgehoben werden soll. Auf Grundlage dieses Paragraphen können Kommunen ihre Vorkaufsrechte nutzen oder Baugebote erlassen, daher ist eine Entfristung wichtig. Dagegen werden andere Regelungen wie § 250 BauGB zum Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen lediglich um zwei weitere Jahre verlängert