(dmb) Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. Dezember 2024 (VIII ZR 16/23) die zweite Verlängerung der bundesgesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse in 2020 als verfassungskonform bewertet. In der Urteilsbegründung des obersten Zivilgerichts der Bundesrepublik Deutschland wird darauf verwiesen, dass die gesetzliche Miethöhenregulierung ein legitimes, im öffentlichen Interesse liegendes Regelungsziel ist, welches auch weiterhin geeignet und erforderlich ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die für die Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage im Wesentlichen fortbesteht und sich die angespannte Lage in vielen Gebieten bislang noch nicht ausreichend deutlich gebessert hat. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und verweist auf das drohende Ende der Mietpreisbremse im kommenden Jahr: „Das Urteil zur Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Mietpreisbremse ist eindeutig. Das oberste deutsche Zivilgericht aus Karlsruhe hat die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse erneut bestätigt und hält die gesetzliche Regelung auch in Zukunft für geeignet und sogar erforderlich. Bundestag und Bundesrat sollten der Einschätzung des obersten Gerichts Deutschlands folgen und die Mietpreisbremse jetzt über 2025 hinaus verlängern“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
In allen 13 Bundesländern, in denen die Mietpreisbremse gilt, läuft sie im Laufe des kommenden Jahres aus, da die bundesgesetzlichen Regelungen bis zum 31.12.2025 befristet sind. Erste Bundesländer, in denen die Mietpreisbremse bereits im 1. Halbjahr 2025 ausläuft, haben bereits erklärt, diese bis Ende 2025 zu verlängern, darunter Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Ohne die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene können die Landesregierungen keine neuen Rechtsverordnungen über den 31.12.2025 hinaus in ihren Bundesländern erlassen. „Wir appellieren insbesondere an die Abgeordneten der CDU-/CSU-Fraktion, den Weg für eine Verlängerung der Mietpreisbremse in dieser Legislaturperiode freizumachen. Ihr bisheriges Veto zum vorliegenden Gesetzesentwurf führt dazu, dass sich die Situation auf den angespannten Wohnungsmärkten in vielen Städten und Gemeinden noch verschlechtern wird“, kritisiert Siebenkotten.
Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs erhalten Sie hier.
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