Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025
Verlängerung der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse läuft bis Ende 2025 ersatzlos aus. Davon sind mietpreisdämpfende Regelungen in 13 Bundesländern und 415 Gemeinden mit rund 26 Millionen Menschen betroffen. Wird sich Ihre Partei für eine rechtzeitige Verlängerung der Mietpreisbremse nach der Wahl einsetzen?
Ja, eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist dringend erforderlich, damit die Länder rechtzeitig ihre Mietpreisbremsenverordnungen erstellen können und Neuvermietungsmieten nicht unreguliert in die Höhe schießen. Die Mietpreisbremse wurde auf Initiative der SPD im Jahr 2015 eingeführt. Sie ist ein sehr gutes Instrument, um steigende Mieten einzudämmen. Sie sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wir wollen die Mietpreisbremse nicht nur verlängern, sondern sie soll unbefristet gelten und auch solche Immobilien einbeziehen, die bis 2019 bezogen wurden. Wir werden dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse nicht durch z. B. (teil-)möblierte und befristete Wohnungsangebote umgangen werden kann. Die SPD hatte hierzu einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der vor dem Ende der 20. Wahlperiode jedoch von Union und FDP nicht unterstützt wurde.
Wir stehen für einen wirksamen und angemessenen Mieterschutz – dazu gehören auch Regeln zur Miethöhe. Gegen die hohen Mieten, die v. a. in Ballungsräumen ein Problem sind, hilft aber letztlich nur bedarfsdeckendes Bauen. Dafür setzen wir gute Rahmenbedingungen. Dazu gehören Steueranreize, Förderprogramme und Kostensenkungen. Besonders wichtig ist es der Union, dass bezahlbare Wohnungen für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen geschaffen werden – zum Beispiel mit steuerlicher Hilfe. Familien, die in die eigenen vier Wände ziehen wollen, sollen von Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer profitieren. Die Mietpreisbremse läuft noch bis Ende 2025. Der neu gewählte Bundestag wird nach der Wahl im Februar also noch ausreichend Zeit haben, darüber zu entscheiden, ob dieses Instrument weiterhin sinnvoll ist und verlängert werden soll.
Wir werden die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen. Wir wollen sie außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind. Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden. Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums besser qualifiziert werden. Kommunen sollen angespannte Wohnungsmärkte eigenständig nachweisen können. Mietwucher muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mieter*innen zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden. Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden und Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden. Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen.
Wir Freie Demokraten wollen ausgewogene Regeln zwischen Mietern und Vermietern. Wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum – das geht nur durch mehr Neubau. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Mietpreisbremse dieses Ziel eher behindert: Wenn Vermieten durch zu starke Regulierung unattraktiv wird, ziehen sich Investoren aus dem Markt zurück und es wird weniger gebaut. Das verschärft den Wohnungsmangel und treibt die Preise nach oben – zum Nachteil genau derjenigen, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Wir wollen die Mietpreisbremse daher auslaufen lassen und stattdessen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, um mehr, schneller und günstiger zu bauen. Ein größeres Angebot an Wohnraum ist der wirksamste Weg zu bezahlbaren Preisen für alle.
Ja. Die Linke wird die Verlängerung der Mietpreisbremse unterstützen. Die Befristung war von vornherein ein Fehler. Die Mietpreisbremse hilft nicht, um die Mietenexplosion zu stoppen, aber ist deutlich besser als keine Regulierung. Trotz Mietpreisbremse sind die Angebotsmieten in den letzten drei Jahren um 17% gestiegen. Die Ampel hat es nicht geschafft, die Mietpreisbremse zu verlängern, geschweige denn sie zu verschärfen. Das Grundprinzip funktioniert nicht,denn Mieter*innen müssen die Mietpreisbremse erst einklagen mit der Gefahr, es sich mit dem Vermieter zu„verscherzen“. Zudem befördern die Ausnahmen unverschämte Praktiken: Ein Drittel der Wohnungen in den Metropolenwird mittlerweile möbliert vermietet, weil die Mietpreisbremse dann nicht gilt. Diese Ausnahmen müssen abgeschafft werden. Viel besser wäre ein bundesweiter Mietendeckel. Damit wird die Explosion der Mieten gestoppt, überhöhteMieten werden abgesenkt und Mieter*innen endlich wirksam vor Verdrängung geschützt.
Begrenzung von Mieterhöhungen
Jeder dritte der 21 Millionen Mieterhaushalte ist durch seine Wohnkosten überlastet und zahlt mehr als 30 Prozent des Einkommens für Miete und Heizkosten. Unterstützt Ihre Partei eine stärkere Begrenzung von Mieterhöhungen?
Ja, neben dem Neubau preiswerter Wohnungen ist eine stärkere Begrenzung von Mietsteigerungen dringend erforderlich. Wir wollen, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch eine verschärfte Kappungsgrenze nur noch eine maximale Mieterhöhung von sechs Prozent in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig ist. Gleichzeitig soll den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, darüber hinausgehende eigenständige Regelungen zu treffen, um Mieterhöhungen in extrem angespannten Wohnungsmärkten weiter zu begrenzen. Der Betrachtungszeitraum der Mietspiegel soll auf zehn Jahre ausgedehnt und preisgebundene Wohnungen sollen in die Betrachtung einbezogen werden. Damit wird eine weitere mietpreisdämpfende Wirkung erzielt. Auch Indexmietverträge sollen künftig durch die Kappungsgrenzen für normale Mietverträge, wie die ortsübliche Vergleichsmiete, gedeckelt werden.
Die Wohnkostenquote ist insbesondere in Metropolen wie Berlin, Frankfurt und München deutlich zu hoch. Das ist ein Nachteil für die soziale Durchmischung in den Quartieren und zunehmend ein Standortnachteil für die Wirtschaft, weil Arbeitnehmer keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden. Nur wenn wir ein hinreichendes Angebot an Wohnraum haben und das Heizgesetz abschaffen, kann es keine überzogenen Marktpreise geben.
Ja. Wir wollen die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen. Zudem wollen wir Mieterhöhungen innerhalb bestehender Mietverträge durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen. Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden und Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden.
Wir packen das Problem an der Wurzel und schaffen die Voraussetzung für mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit einem Baukostenmoratorium stoppen wir die Kostenspirale durch immer neue staatliche Auflagen. Denn nur wer bezahlbar bauen kann, kann auch bezahlbar vermieten.
Durch verbesserte steuerliche Abschreibungen machen wir den Bau bezahlbarer Wohnungen wieder attraktiv. Beschleunigte Verfahren, einfachere Genehmigungen sowie erleichterte Aufstockung und Nachverdichtung des Bestands sorgen dafür, dass schneller neuer Wohnraum entsteht.
Für Menschen, deren Einkommen trotz Arbeit nicht ausreicht, unterstützen wir mit dem Wohngeld flexibel und passgenau. Diese gezielte Unterstützung ist wesentlich treffsicherer als pauschale Subventionen oder starre Mietpreisregeln, da sie genau bei den Menschen ankommt, die sie brauchen.
Ja. Die Linke fordert einen bundesweiten Mietendeckel, der die Explosion der Mieten stoppt. Mieterhöhungen müssen für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden und besonders hohe Mieten abgesenkt werden. Eine große Mehrheit in Deutschland befürwortet einen Mietendeckel und 40 Millionen Mieter*innen würden profitieren – nur die Immobilienlobby will weiter die Mieten erhöhen und setzt das in der Politik durch. Mit dem Mietendeckel werden die überhöhten Mieten in Deutschland abgesenkt. Als Beispiel: Wer in Köln gerade einen Mietvertrag für eine durchschnittliche 3-Zimmer Wohnung unterschrieben hat, kann die Miete von 1022 Euro auf 713,6 Euro absenken und spart mit einem Mietendeckel monatlich mehr als 300 Euro. Viele sagen, der Mietendeckel würde keine neue Wohnungbauen. Das stimmt, aber das ist auch nicht das Ziel. Der ganze Neubau durch Investoren in den letzten Jahren hat auch nicht dazu beigetragen die Miete zu senken – im Gegenteil.
Mietwucher
Aufgrund bürokratischer Hürden wird §5 WiStG (Mietwucher) gegen unerlaubt hohe Mieten in der Praxis kaum angewendet, trotz wiederholter Initiativen der Bundesländer hat bisher keine Reform stattgefunden. Setzt Ihre Partei sich dafür ein, Mietwucher künftig stärker zu ahnden?
Ja. Wir fordern eine Neuregelung, nach der ein Mietwucher vorliegt, wenn die Miete die ortsüblichen Mietkosten um mindestens 20 Prozent übersteigt und das Angebot an Wohnungen in der Gegend gering ist, ohne dass den Vermieter:innen die Ausnutzungsabsicht nachgewiesen werden muss.
Wenn die Länder Gesprächsbedarf sehen, stehen CDU und CSU selbstverständlich für Gespräche bereit.
Ja. Mietwucher muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mieter*innen zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden.
Wer sittenwidrig handelt und bewusst eine Notlage ausnutzt, muss dafür die Verantwortung tragen – das ist glasklar und bildet die aktuelle Rechtslage bereits ab. Eine Verschärfung des Strafrechts ist kein Allheilmittel. Die bisherigen Vorschläge der Bundesländer sind verfassungsrechtlich problematisch und hätten durch das Ordnungsrecht praktisch eine bundesweite Mietpreisbremse eingeführt. Das würde dafür sorgen, dass noch weniger neuer Wohnraum entsteht. Eine einseitige Risikoverteilung zu Lasten der Vermieter lehnen wir ab. Dies würde insbesondere Klein- und Privatvermieter treffen und sie zu-gunsten großer Immobiliengesellschaften vom Markt drängen – das kann nicht unser Ziel sein.
Ja. Das Vermieten zu überhöhten Mietpreisen wird bis heute als Kavaliersdelikt behandelt. Wer sich bei der Miethöhe nicht an Recht und Gesetz hält, muss kaum Strafen befürchten. Deshalb fordern wir seit Jahren, den in seiner heutigen Form zahnlosen § 5 WiStG zu reformieren. Bisher muss ein bewusstes Ausnutzen einer individuellen Zwangslage von Mieterinnen und Mietern nachgewiesen werden, das ist in der Praxis kaum möglich. Wir wollen diesen Tatbestand deshalb streichen und überhöhte Mieten, die 20 Prozent oder mehr von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen,ordnungsrechtlich untersagen und mit hohen Strafen belegen. Die Linke hat zudem einen Rechner erstellt, mit dem Mieter*innen in vielen großen Städten schauen können, ob sie eine Wuchermiete zahlen. Probiert es aus: www.mietwucher.app
Stärkere Marktbeobachtung
Das bestehende Mietrecht schützt Mieterinnen und Mieter nur unzureichend und findet häufig – nicht zuletzt bei Mietwucher – keine Anwendung, wie sich in der Beratungspraxis des Deutschen Mieterbundes zeigt. Unterstützt Ihre Partei eine stärkere Marktbeobachtung des Mietwohnungsmarktes?
Ja. Häufig setzen Mieter:innen ihre Ansprüche gegen ihre Vermieter:innen nicht durch, da sie froh sind, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben. Damit das Verhältnis unbelastet bleibt, verzichten viele lieber auf die Geltendmachung ihrer Rechte. Eine stärkere staatliche Marktbeobachtung des Mietwohnungsmarktes erscheint aus Sicht der SPD darum sinnvoll.
Deutschland verfügt über ein sehr umfassendes Mietrecht, das deutlich umfassender ausgestaltet ist als in vielen anderen Ländern. Recht muss sich allerdings immer weiterentwickeln und an sich ändernde Bedingungen angepasst werden. Es ist die Aufgabe jeder Bundesregierung, auf Änderungsbedarfe sachgemäß zu reagieren.
Wir schaffen mehr Transparenz am Mietwohnungsmarkt. Hierfür stärken wir die qualifizierten Mietspiegel. Da vor allem neue Mietverträge bei der Erstellung von Mietspiegeln und der Vergleichsmiete berücksichtigt werden, hat dies Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge zur Folge. Um die daraus entstehende Mietpreisspirale zu dämpfen, wollen wir die Erstellung qualifizierter Mietspiegel für Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen einführen und den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete auszuweiten. Denn alte Mietverträge haben günstigere Mietpreise und wirken so auch dämpfend auf die Entwicklung der Mietpreise.
Die Beobachtung der lokalen Mietwohnungsmärkte liegt in der Verantwortung der Kommunen. Sie kennen ihre Märkte am besten und können die spezifischen lokalen Fragestellungen genau einschätzen. Viele Länder, Städte und Gemeinden nehmen diese Aufgabe bereits sehr erfolgreich wahr.
Wir begrüßen grundsätzlich die Evaluierung von Regulierung – also auch die Überprüfung ihrer Wirksamkeit und Auswirkungen. Auch Untersuchungen, wie etwa die Studie des Bundesjustizministeriums zum möblierten Mietwohnungsmarkt aus dem Juni 2023, können wertvolle Erkenntnisse liefern. Als Rechtsstaatspartei setzen wir uns dafür ein, dass bestehende Gesetze durchgesetzt werden. Das hat für uns Vorrang vor der Schaffung neuer Regulierung.
Ja. Die Linke unterstützt eine stärkere Marktbeobachtung des Mietwohnungsmarktes, denn das ist Voraussetzung für wirksame Eingriffe in den Mietmarkt und um Mieter*innen vor überhöhten Mieten zu schützen. Um Mietwucher wirksam zu verfolgen oder den bundesweiten Mietendeckel einzuführen, müssen wir wissen, wo überhöhte Mieten verlangt werden.
Strengere Regeln für Umwandlungen
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen führen in aller Regel zu einer Verdrängung von Mieterinnen und Mietern bzw. zu enormen Preissteigerungen. Unterstützt Ihre Partei strengere Regeln für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen?
Der Abbau von Mietwohnungen und die Umwandlung in teurere Eigentumswohnungen muss verhindert werden, um den Wohnungsmarkt für Mieter:innen zu stabilisieren und die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Die SPD hat sich daher eindeutig für eine Verlängerung des bis zum 31. Dezember 2025 befristeten Umwandlungsschutzes festgelegt. Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und Mieter:innen vor Verdrängung in ihrem angestammten Milieu zu schützen. Zu prüfen ist außerdem eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs und strengere Ausnahmeregelungen, unter denen eine Umwandlung möglich ist.
Die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung hebt den bestehenden Mietvertrag nicht auf. Der Mieter erhält ein Vorkaufsrecht, das er ausüben kann. Entscheidet sich der Mieter gegen den Kauf, bleibt der Mietvertrag unverändert bestehen. Mieter sind nach der Umwandlung nicht ungeschützt.
Wenn Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, führt dies oftmals zur Verdrängung der Mieter*innen. Daher wurde in das Baurecht ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung eingeführt. Dieser Paragraph zielt darauf ab, ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhalten. Mieter*innen werden so vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt. Wir wollen diese Regelung über 2025 hinaus verlängern, den Genehmigungsvorbehalt für alle Kommunen anwendbar machen und so den Schutz vor der Umwandlung verbessern. Auch in Milieuschutzgebieten wollen wir den Schutz vor der Umwandlung verbessern. Zudem wollen wir einen deutlich stärkeren Schutz bei Eigenbedarfskündigungen.
Das Mietrecht schützt Mieterinnen und Mieter bereits heute umfassend bei Umwandlungen von Wohnraum: Nach § 577a BGB gelten weitreichende Kündigungsbeschränkungen von drei Jahren, in angespannten Wohnungsmärkten sogar von bis zu zehn Jahren. Zudem haben Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht und profitieren auch bei Umwandlungen weiterhin von allen bestehenden Mietpreisregulierungen wie der Kappungsgrenze. Über das Baugesetzbuch können Kommunen darüber hinaus Erhaltungssatzungen beschließen, die Genehmigungsvorbehalte für Umwandlungen vorsehen und die Genehmigung beispielsweise an die Verpflichtung knüpfen, umgewandelte Eigentumswohnungen für einen bestimmten Zeitraum nur an die Mieter zu verkaufen.
Strengere Regeln für Umwandlungen, wie etwa der Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB, schaffen dagegen nur zusätzliche bürokratische Hürden. Sie erschweren Kleinvermietern den Erwerb von Eigentum und fördern damit die Konzentration von Wohnungen bei größeren Gesellschaften. Zudem verhindern sie wichtige Investitionen – etwa in die altersgerechte Modernisierung von Wohnungen, die angesichts des demographischen Wandels dringend benötigt werden.
Ja. Die Linke setzt sich für ein weitgehendes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ein. In den letzten Jahren sind viele bezahlbare Mietwohnungen durch Umwandlungen in Eigentum vom Markt genommen worden.Der Wunsch nach Wohneigentum darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die schon in den Wohnungen wohnen. Wir wollen den Milieuschutz insgesamt ausweiten und Mieter*innen und auch Gewerbe viel besser vor Verdrängung schützen.
Bestand an Sozialwohnungen
Der Bestand an Sozialwohnungen ist seit Jahren dramatisch rückläufig und hat sich seit 2006 fast halbiert. Was will Ihre Partei dagegen tun und wie wollen Sie den öffentlichen und gemeinnützigen Wohnungssektor stärken, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
Die Trendwende im sozialen Wohnungsbau ist geschafft. Mit einer Rekordsumme von 21,65 Mrd. Euro bis 2028 fördern wir den sozialen Wohnungsbau. 2023 wurden insgesamt 49.430 Wohneinheiten in diesem Bereich gefördert, das ist ein Plus von gut 20 Prozent gegenüber 2022. Seit Oktober 2022 fördert der Bund den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen für Privatpersonen. In zwei Jahren wurden 714 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 47 Mio. Euro vergeben.
Im Jahressteuergesetz 2024 wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer Zweck in § 52 der Abgabenordnung aufgenommen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Etwa 100 Körperschaften, darunter Stiftungen und Unternehmen, profitieren davon. Außerdem wurden die haushaltsrechtlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Kommunaloption für bundeseigene Grundstücke bis Ende 2029 beschlossen. Die Verbilligungsrichtlinie ermöglicht den Erwerb von Grundstücken unter dem Verkehrswert, wenn diese für den sozialen Wohnungsbau oder gemeinwohlorientierte Projekte genutzt werden.
Der soziale Wohnungsbau ist Aufgabe der Länder. Der Bund unterstützt finanziell. Diese Mittel sollen verstetigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Gelder auch dem sozialen Wohnungsbau zugutekommen.
Den sozialen Wohnungsbau haben wir gefördert wie noch niemand zuvor. Für den Bau preisgünstiger Mietwohnungen stehen bis 2027 über 18 Milliarden Euro bereit, auch für das Programm Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende. Diesen Weg wollen wir weitergehen.
Mit der Einführung der „Neuen Wohngemeinnützigkeit“ haben wir den Grundstein für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und günstige Mietwohnungen gelegt. Für eine nachhaltige und kraftvolle Neue Wohngemeinnützigkeit braucht es Fördermittel. Wir wollen die Mittel für den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau noch einmal deutlich erhöhen. So können Unternehmen in langfristig bezahlbaren Wohnungen investieren.
Der öffentliche und gemeinnützige Sektor steht trotz Förderung in Rekordhöhe vor denselben grundlegenden Herausforderungen wie private Investoren: hohe Kosten, lange Verfahren und überzogene Auflagen. Wenn im Neubau schon jetzt 18 bis 20 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter erforderlich sind, um überhaupt die Kosten zu decken, wird in keinem Sektor ausreichend bezahlbarer Wohnraum entstehen können. Deshalb setzen wir an der Wurzel des Problems an und senken die Baukosten: Mit einem sofortigen Baukostenmoratorium stoppen wir staatliche Kostentreiber. Durch beschleunigte Genehmigungsverfahren, den Abbau überflüssiger Umweltgutachten und klaren Vorrang für den Wohnungsbau in der Planung schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Dynamik am Wohnungsmarkt.
Mit einheitlichen Standards werden wir das serielle Bauen voranbringen und damit schnelleren, kostengünstigeren Wohnungsbau ermöglichen. Bei Energievorgaben setzen wir auf Technologieoffenheit – so werden flexible, gebäudespezifische Lösungen möglich, die Kosten sparen.
Neubau durch Investoren senkt die Miete nicht: Wir brauchen mehr gemeinnützigen Wohnraum. Aktuell hätten mehr als elf Millionen Mieter*innenhaushalte in Deutschland Anspruch auf eine Sozialwohnung. Der Bestand reicht nicht einmal für jeden zehnten dieser Haushalte und die Anzahl der Sozialwohnungen sinkt immer weiter, weil mehr Sozialwohnungen aus der Bindung herausfallen als neu gebaut werden. Wir wollen 20 Milliarden im Jahr in gemeinnützigen Wohnraum investieren: Für Neubau durch Kommunen und Genossenschaft und Re-Kommunalisierung des Bestands. Sozialwohnungen müssen endlich dauerhaft sozial gebunden bleiben. Wir wollen die neue Wohngemeinnützigkeit zum Instrument machen, um gewinnorientierten Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, ihr Geschäftsmodell zu ändern: Von Profiten zu billigen Mieten. Sie können von Förderungen profitieren, wenn sie ihre Mieten an den realen Kosten orientieren und ihre Profite deckeln. Damit wollen wir 250 000 gemeinnützige Wohnung pro Jahr schaffen.
Reaktivierung des ausgesetzten kommunalen Vorkaufsrechts
Trotz Wohnungsmangel stehen in Deutschland fast 2 Millionen Wohnungen leer. Was will Ihre Partei dagegen tun und unterstützt sie eine Reaktivierung des seit 2021 ausgesetzten kommunalen Vorkaufsrechts?
Die Gründe für den Leerstand sind vielschichtig. Einige Immobilien werden gezielt als spekulative Kapitalanlage gekauft, bleiben leer oder werden nur kurzfristig z.B. über Plattformen vermietet. Wir wollen daher die steuerfreie Veräußerung von nicht privat genutzten Immobilien aufheben und damit für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Rein spekulative Immobilienkäufe werden dadurch reduziert. Um den Handlungsspielraum von Kommunen zur Gestaltung ihrer Ziele zu stärken und Spekulationen einzudämmen, wollen wir eine rechtlich sichere Aktivierung des kommunalen Vorkaufsrechts. Um dem Leerstand und den vielschichtigen Gründen dahinter zu begegnen, wurde vom Bauministerium kürzlich eine Leerstandsstrategie verabschiedet. Durch bestehende Förderprogramme und Anreize sollen Kommunen und private Eigentümer:innen motiviert werden, leerstehende Immobilien in Wohn- oder Gewerberaum umzuwandeln.
Der Leerstand betrifft vor allem ländliche Regionen, während in den Großstädten Wohnraummangel herrscht. Der demografische Wandel hat in vielen Regionen negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Neben Wohnungen braucht es Arbeitsplätze und eine gute Infrastruktur, um diesem Trend entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist die Städtebauförderung ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Attraktivität von Städten und Dörfern.
Wir sind überzeugt, dass die Kommunen eine rechtssichere Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts in Gebieten mit Erhaltungssatzung brauchen. Gerade in diesen Milieuschutzgebieten braucht es mehr Handlungsspielraum zum Schutz der Wohnbevölkerung. Mieter*innen in Milieuschutzgebieten brauchen besonderen Schutz. Deswegen wollen wir das Vorkaufsrecht stärken und die Anwendung auch im Fall von Leerstand, Schrottimmobilien, Zwangsversteigerungen, Share Deals oder für Bodenbevorratung ermöglichen. Damit auch Kommunen das Vorkaufsrecht leichter anwenden können, brauchen sie mehr Zeit und es muss für sie auch finanziell machbar sein. Daher sollte als Grundlage für das Vorkaufsrecht das preiswertere Ertragswertverfahren angewendet werden.
Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und dabei insbesondere ländliche Regionen stärken. Durch bessere digitale und verkehrliche Infrastruktur sowie flexiblere Nutzungsmöglichkeiten von Gebäuden wollen wir Ortszentren neu beleben. Mit der Stärkung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums und flexiblen Lösungen für barrierefreies Bauen und Sanieren schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Menschen selbstbestimmt am Ort ihrer Wahl leben können. Gerade der ländliche Raum bietet mit seinem Wohnraumbestand große Chancen für bezahlbares Wohnen – wenn wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen.
Eine Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten kann kaum zur Bekämpfung von Leerstand beitragen. Denn dieser konzentriert sich überwiegend in strukturschwachen ländlichen Regionen – also gerade dort, wo sich keine Milieuschutzgebiete befinden. Für die Herausforderungen mit Problem- oder Schrottimmobilien haben wir als FDP bereits mit dem Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz wichtige Instrumente gestärkt. Die bestehenden Vorkaufsrechte reichen aus, um städtebaulichen Missständen entgegenzuwirken.
Leerstand ist ein unterschätztes Problem. Der vorhandene Wohnraum muss besser genutzt werden, aus sozialen und aus ökologischen Gründen. Leerstand nutzen ist immer besser als neu zu bauen. Leerstehender Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten ist Zweckentfremdung und darf sich nicht lohnen! Wohnungsleerstände müssen systematisch erfasst werden und dann mit einer Leerstandsabgabe von 10 Euro pro Quadratmeter belegt werden. Das macht den Leerstand unrentabel. In Fällen von langfristigem Leerstand muss die Wohnung im Sinne der Allgemeinheit vorübergehend beschlagnahmt, auf Kosten der Eigentümer instand gesetzt und wieder vermietet werden.Die Linke will zudem das kommunale Vorkaufsrecht wiedereinführen: Wir setzen uns für ein preislimitiertes Vorkaufsrecht ein, das sich nicht am spekulativen „Marktpreis“ orientiert, sondern an bezahlbaren Mieten (sozialer Ertragswert) für die Bewohner*innen.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und des europäischen Emissionshandels
In die nächste Legislaturperiode fallen die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und die Umsetzung des europäischen Emissionshandels ETS2 in Deutschland. Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Kosten schützen?
Wir bekennen uns zu den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Mieter:innen führen. Dafür haben wir vorgesorgt: Mit der kommunalen Wärmeplanung und der engen Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz haben wir bereits einen sozial gerechten Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand eingeschlagen. Erst wenn der kommunale Wärmeplan bis 2028 vorliegt, sind Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu heizen, wenn die alte Heizung ausfällt. Die Umlage auf die Mieter:innen ist mit einem Heizkostendeckel von maximal 50 Cent pro Quadratmeter streng begrenzt. Damit die Fernwärme bezahlbar bleibt, wollen wir eine bundesweite Preisaufsicht für Fernwärme einsetzen. Den europäischen Emissionshandel werden wir durch geeignete Maßnahmen (z.B. Klimageld) flankieren, damit niemand überfordert wird.
Die Gebäuderichtlinie stellt hohe Anforderungen an den Gebäudebestand. Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, sind hohe Investitionen erforderlich. Dabei wird es darauf ankommen, sowohl Mieter als auch Vermieter nicht zu überfordern. Hier braucht es entsprechende Förderprogramme und auf nationaler Ebene die Rücknahme des Heizgesetzes.
Wir setzen uns mit einer sozialverträglichen Sanierungsoffensive für eine ambitionierte Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie ein. Dabei richten wir die Anforderungen und die Förderung gleichermaßen auf die Sanierung der schlechtesten Gebäude aus und haben dabei Menschen mit kleinem Geldbeutel besonders im Blick. Unser Ziel ist es, dass energetische Sanierungen warmmietenneutral umgelegt werden müssen. Dies bedeutet, dass die Nettokaltmiete nach einer Sanierung nicht über die alte Warmmiete steigen darf. Ergänzend wollen wir ein sozial gestaffeltes Klimageld an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen auszahlen. Dabei soll das Klimageld gleichmäßig mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung steigen. Zudem wollen wir die Klimakomponente im Wohngeld weiter stärken.
Wir stehen zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und setzen mit dem CO2-Zertifikatehandel auf ein marktwirtschaftliches Instrument statt auf unzählige kleinteilige Vorgaben. Dabei gilt für uns: Eine warme Wohnung mit klimafreundlicher Heizung muss für jeden bezahlbar sein. Deshalb setzen wir auf Technologieoffenheit – jeder soll selbst entscheiden können, wie er CO2 einspart. Um die Belastung abzufedern, führen wir eine Klimadividende ein und senken die Energiebesteuerung.
Wir lehnen einen CO2-Preis im Bereich Wärme ab, denn Mieter*innen haben gar nicht die Möglichkeit, ihre Heizung zu tauschen oder ihr Verhalten zu ändern. Wenn es schon einen CO2-Preis gibt, muss es wenigstens den dafür versprochenen sozialen Ausgleich geben: Wir wollen ein soziales Klimageld von 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung einführen.Zudem wollen wir die Modernisierungsumlage abschaffen. Momentan wird sie viel zu oft von Immobilienkonzernen genutzt, um die Miete zu erhöhen – teilweise gibt es nicht einmal sinnvolle Sanierungen! Sanierungen und Heizungstausch müssen warmmietenneutral sein. Das heißt die Summe aus Kalt- und Warmmiete darf nach der Sanierung nicht höher sein als vorher. Die Kosten, die über die Warmmiete hinausgehen, müssen von Vermietern und Staat geteilt werden.
Stellungnahmen der Parteien zu wohnungspolitischen Schwerpunkten
Videostatements der wohnungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher: