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10.06.2025
Pressemeldung

Nachbesserungen bei BauGB-Reform dringend erforderlich

Bau-Turbo fehlt Sozialverträglichkeit
IMAGO / IlluPics

(dmb) „Bezahlbarer Wohnraum ist bundesweit Mangelware – mit dramatischen Folgen für Mieterinnen und Mieter. Daher begrüßen wir grundsätzlich die geplante Reform des Baugesetzbuches, die dazu führen soll, dass schneller gebaut wird und wieder mehr Wohnraum entsteht,“ kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

„Der vorgesehene „Bau-Turbo“ garantiert jedoch nicht, dass bezahlbare Mietwohnungen entstehen, sondern im Gegenteil, trägt in seiner jetzigen Fassung dazu bei, Schutzinstrumente für Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten in Milieuschutzgebieten auszuhebeln. Der Paragraf muss dringend geändert und sozialverträglich ausgestaltet werden,“ so Weber-Moritz.

Positiv bewertet der DMB insbesondere, dass § 250 BauGB, der dem Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dient, bis Ende 2030 verlängert werden soll. Ebenfalls positiv ist, dass die Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt des § 201a BauGB bis Ende 2031 verlängert werden soll.

Zur Wiederherstellung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf laut Deutschem Mieterbund leider nichts. „Dies ist vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Mietwohnungsmarkt nicht nachvollziehbar und sollte unbedingt geändert werden. Denn ein funktionierendes gemeindliches Vorkaufsrecht gibt den Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, Einfluss auf die Stadtentwicklung zu nehmen und bietet den Mieterinnen und Mietern den dringend benötigten Schutz vor dem Verkauf ihrer Wohnungen“, so Weber-Moritz.

Der Deutsche Mieterbund fordert Änderungen im vorliegenden Gesetzesentwurf, die insbesondere dazu führen, die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wiederherzustellen, den Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dauerhaft zu entfristen und die befristete Sonderregelung des § 246e sozialverträglich zu gestalten.

Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

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Dr. Jutta Hartmann

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecherin