
(dmb) „Es ist erfreulich, dass die neue Bundesregierung die Mietpreisbremse, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, verlängern will. Für Mieterinnen und Mieter ist die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre von enormer Bedeutung. Denn in allen 13 Bundesländern und 492 Gemeinden mit rund 32 Millionen Menschen, in denen die Mietpreisbremse gilt, läuft diese spätestens zum Ende des Jahres aus,“ erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn der CDU/CSU und SPD-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.
Der Deutsche Mieterbund bewertet den vorliegenden Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD allerdings als unzureichend und verbesserungswürdig. Die bloße Verlängerung der aktuellen Regelungen bis zum 31.12.2029 reicht nicht aus, um den Anstieg der Mieten flächendeckend zu begrenzen. „Ausnahmen wie eine höhere Vormiete und Modernisierung müssen gestrichen und das veraltete Neubau-Datum von 2014 aktualisiert werden. Wohnungen, die 2014 gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr. Sie weiter von der Mietpreisbremse auszunehmen ist nicht nachvollziehbar“, so Weber-Moritz.
Der Deutsche Mieterbund dringt darauf, dass außerdem Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse wie Möblierung oder Kurzzeitvermietung unterbunden werden, da der Anteil solcher Mietangebote in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
„Möblierte Wohnungen sind der neue Trend auf dem Mietwohnungsmarkt, in den fünf größten Städten werden mittlerweile mehr als 30 Prozent der Mietwohnungen möbliert angeboten, in Teilen Berlins sogar mehr als 70 Prozent. Dabei sind möblierte Wohnungen deutlich teurer als unmöblierte, im Durchschnitt um 45 Prozent. Problematisch ist, dass der Möblierungszuschlag nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen werden muss. Für Mieter:innen ist es daher kaum möglich, ohne weitere Informationen ihres Vermieters die Einhaltung der Mietpreisbremse und den Möblierungszuschlag auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Wir fordern daher, eine verpflichtende Ausweisung von Grundmiete und Möblierungszuschlag im Mietvertrag gesetzlich zu verankern“, fordert Weber-Moritz.
Der DMB begrüßt den „Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der ebenfalls Gegenstand der Sachverständigenanhörung ist, ausdrücklich. Der Entwurf greift die getroffenen Vereinbarungen der neuen Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag auf, geht aber noch deutlich darüber hinaus. So soll die Mietpreisbremse ebenfalls verlängert, aber zusätzlich entfristet und möbliertes Wohnen soll reguliert werden. Außerdem sollen der Kündigungsschutz verbessert, Mietwucher verhindert sowie Mieterhöhungen im Bestand auf neun Prozent in drei Jahren gesenkt werden.
Der Antrag „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ der Fraktion DIE LINKE, der auch Gegenstand der Anhörung ist, wird ebenfalls vom DMB begrüßt. DIE LINKE fordert die Umsetzung eines sofortigen Mietenstopps und die deutliche Verschärfung der Mietpreisbremse.
„Beim Abschluss neuer Mietverträge sind Mieterinnen und Mieter der extrem angespannten Marktsituation besonders ausgesetzt. Einer aktuellen Auswertung des Bauministeriums zufolge stiegen die Angebotsmieten in den 14 größten kreisfreien Städten seit 2015 durchschnittlich um fast 50 Prozent. Am stärksten betroffen ist Berlin, wo sich die Neuvermietungsmieten mehr als verdoppelt haben. Diese Zahlen belegen, dass die Mietpreisbremse dringend verlängert und deutlich nachgeschärft werden muss sowie bundesweit gelten sollte. Nur so kann den schwarzen Schafen unter den Vermieter:innen wirksam begegnet werden“, sagt Weber-Moritz.
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
10179 Berlin
