Mieterbund begrüßt Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- in Wohneigentum für Mieterhaushalte – Reformbedarf beim Bau-Turbo
(dmb) Der Deutsche Mieterbund begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum sogenannten Bau-Turbo der Schutz von Mieter:innen vor Wohnungsverlust durch Umwandlung von Miet- in Wohneigentum verlängert werden soll. Zudem sollen Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit haben Gebiete auszuweisen, in denen Mieterinnen und Mieter besonders vor Verdrängung geschützt werden. Beide Instrumente sind zentral zum Schutz von Mieterhaushalten vor Verdrängung und Kündigung sowie zur Nutzung von Vorkaufsrechten oder Baugeboten für Kommunen,“ erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages. „Die Verlängerung der Fristen ist ein erster Schritt. Was wir aber brauchen ist ihre dauerhafte Entfristung. Nur so kann ein nachhaltiger und effektiver Schutz von Mieterhaushalten vor Wohnungsverlust durch Verdrängung erreicht werden.“
Die Ausgestaltung des Bau-Turbos sieht der Deutsche Mieterbund aufgrund mangelnder Sozialverträglichkeit kritisch und fordert umfangreiche Änderungen. „Insgesamt ist der vorliegende Gesetzesentwurf zwar zu begrüßen, bleibt aber im Ergebnis zu kleinteilig, um die Probleme des Wohnungsmarktes perspektivisch zu lösen,“ so Weber-Moritz. „Bauland war in Deutschland noch nie so teuer wie heute und verschlingt einen immer größeren Anteil an den Baukosten. Boden ist eine wichtige und nicht vermehrbare Ressource, die überwiegend dem freien Markt entzogen werden muss, um das Menschenrecht auf Wohnen und die Bereitstellung sozialer Infrastruktur gewährleisten zu können. Ein Schlüssel hierzu ist es, kommunales Eigentum an Grund und Boden zu erhöhen, unter anderem durch die Einrichtung kommunaler Bodenfonds und eine strategische Bodenbevorratung.“
Der Deutsche Mieterbund fordert den Gesetzgeber zudem auf, die noch offenen Punkte aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Vorkaufsrechte für Kommunen in Milieuschutzgebieten und für Problemimmobilien zu stärken, den preislimitierten Vorkauf zu vereinfachen und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals zu verhindern.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
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