Unterlassungs-/Verbandsklagen
Unterlassungsklage gegen Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH, Vonovia Energie Service GmbH
1. Name und Anschrift der Beklagten:
1. Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum;
2. Vonovia Energie Service GmbH, Universitätsstr. 133, 44803 Bochum.
2. Behauptete Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist:
Der klagende Deutsche Mieterbund e.V. nimmt die Beklagten in Anspruch, es zu unterlassen, in Bezug auf Wohnraummietverträge, die ein Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrages beinhalten und die mit privaten Mietern und Mieterinnen geschlossen werden, die nachfolgende oder inhaltsgleiche Bestimmung als Formularklausel (Allgemeine Geschäftsbedingungen) einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:
„§ 22 Zusätzliche Vereinbarungen zur Energiebelieferung Belieferung mit Grünstrom durch die Vonovia Energie Service GmbH
Wenn Sie die Belieferung mit Grünstrom durch die Vonovia Energie Service GmbH wünschen, kreuzen Sie bitte an:
Ja, ich wünsche die Belieferung mit Grünstrom durch die Vonovia Energie Service GmbH
Mit meiner Unterschrift beauftrage ich die Vonovia Energie Service GmbH, die oben genannte Wohnung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Stromlieferungen der Vonovia Energie Service GmbH in ihrer aktuell gültigen Fassung mit Strom zu beliefern. (…)“
3. Datum der Klageeinreichung:
16.04.2025
4. Datum der Klageerhebung:
03.06.2025
5. Aktenzeichen des Gerichts:
Oberlandesgericht Hamm, I-30 UKl 1/25
6. Bekanntmachung im Verbandsklageregister:
12.06.2025
7. Datum und Art der Verfahrensbeendigung:
Das Verfahren ist noch nicht beendet.