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02.12.2025
Pressemeldung

Mietenmonitor: Deutlich überhöhte Mieten in Berlin und Ulm

Jede zweite Berliner Angebotsmiete verstößt gegen Mietpreisbremse, jede dritte ist Mietwucher
IMAGO / CHROMORANGE

(dmb) Eine neue Untersuchung im Auftrag des Deutschen Mieterbundes (DMB) zeigt alarmierende Ergebnisse auf den Mietmärkten in Berlin und Ulm: In Berlin verstoßen 46 Prozent der Mietwohnungsangebote im Bestand gegen die Mietpreisbremse und ein Drittel der Inserate überschreitet sogar die Grenze des Mietwuchers. Bei Angeboten für möblierte Wohnungen in Berlin liegt der Anteil der Verstöße sogar bei 69 Prozent und bei mehr als der Hälfte dieser Wohnungsanzeigen wird die Mietwuchergrenze überschritten. In Ulm, einer mittelgroßen Stadt mit traditionell guter Bodenpolitik, liegt der Anteil der Inserate für Bestandswohnungen, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, sogar bei rund 70 Prozent.

Die Untersuchung wurde im Auftrag des Deutschen Mieterbundes anhand von Inseraten aus dem Zeitraum von Mai 2024 bis Oktober 2025 durchgeführt und basiert auf der Auswertung von über 20.000 Online-Inseraten von Wohnungsanzeigen in beiden Städten. Dabei wurde überprüft, bei wie vielen der inserierten Wohnungen unrechtmäßig hohe Mieten verlangt wurden und inwieweit diese Mieten die gesetzlichen Obergrenzen überschritten haben. Die Ergebnisse machen deutlich, dass in beiden Städten regelmäßig unzulässig hohe Mieten verlangt werden.

„Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um Mieter:innen vor überhöhten Mieten zu schützen – doch in der Praxis wird sie regelmäßig umgangen. Das zeigt unsere aktuelle Studie mehr als deutlich“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „In Berlin überschreiten 46 Prozent der inserierten Bestandswohnungen die zulässigen Mietobergrenzen und bei mehr als einem Drittel liegt sogar Mietwucher vor. In Ulm verstoßen sogar sieben von zehn Anzeigen gegen die Mietpreisbremse. Dies ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein soziales Problem. Das systematische Umgehen der Mietpreisbremse und des Mietwucherparagrafen ist kein Kavaliersdelikt und erfordert dringend politisches Handeln.“

Der DMB fordert deshalb sofortige Maßnahmen, um Mieter:innen vor unzulässigen Mietforderungen zu schützen, zuvorderst die strengere Ahndung von Mietwucher. Mietwucher muss konsequent verfolgt werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Reform des Mietwuchers muss umgehend umgesetzt werden, um Mieter:innen vor überhöhten Mieten zu schützen. Darüber hinaus muss die Mietpreisbremse dauerhaft und flächendeckend gelten, nicht nur in besonders angespannten Wohnungsmärkten. Auch die Ausnahmen für höhere Vormieten und Modernisierungen müssen abgeschafft werden. Außerdem muss der Möblierungszuschlag im Mietvertrag separat ausgewiesen werden, um die Einhaltung der Mietpreisbremse in möblierten Wohnungen überprüfen zu können. Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssen mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, um eine wirksame Abschreckung zu erzielen.

„Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt, um Mieterinnen und Mieter vor unzulässig hohen Mieten zu schützen. In Berlin und Ulm sehen wir, dass die Mietpreisbremse regelmäßig umgangen wird - und das ohne Konsequenzen für Vermieterinnen und Vermieter, die sich nicht an das geltende Recht halten“, so Weber-Moritz. „Wird dem nicht zügig Einhalt geboten, wird sich die Situation für Mieter:innen aufgrund der angespannten Lagen in den meisten deutschen Städten weiter verschärfen und immer mehr Menschen werden sich Wohnraum nicht mehr leisten können.“

Die vollständigen Untersuchungen zu Berlin und Ulm finden Sie hier:
Mietenmonitor Berlin
Mietenmonitor Ulm
Ein Factsheet zur Untersuchung finden Sie hier.

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Dr. Jutta Hartmann

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecherin