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Stand 26.01.2026
Positionspapier

Positionspapier CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Im Jahr 2021 wurde der CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Gebäude eingeführt. Er soll die Kosten für klimaschädliche Energieträger erhöhen und dadurch zu klimafreundlichen Alternativen anreizen. Obwohl bereits bei der Einführung beschlossen, gibt es eine Aufteilung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen erst seit 2023 – zuvor mussten Mieter:innen den CO2-Preis zu 100 Prozent tragen. Doch auch weiterhin wird eine gerechte Verteilung verfehlt, denn Mieter:innen werden deutlich stärker belastet, wie aktuelle Auswertungen zeigen. Gleichzeitig ist der Anteil der Vermieter:innen zu gering, um eine Lenkungswirkung für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu erzielen