Wärmeplanung vereinfachen, Wärmewende absichern – Mieterbund begrüßt geplante Änderungen am Wärmeplanungsgesetz

(dmb) Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes Anfang 2024 arbeiten Städte und Gemeinden bundesweit an kommunalen Wärmeplänen. Bereits rund die Hälfte der etwa 10.700 Kommunen hat mit der Planung begonnen oder diese abgeschlossen. Ziel der Wärmeplanung ist es, den Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 strategisch vorzubereiten und Kommunen, Versorgern, Eigentümer:innen sowie Mieter:innen mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes sollen insbesondere kleinere Gemeinden bis 15.000 Einwohner:innen durch vereinfachte Verfahren und erleichterte Datenverarbeitung entlastet werden. Anlässlich der morgigen Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf begrüßt der Deutsche Mieterbund (DMB) die geplanten Vereinfachungen insbesondere für kleinere Kommunen. Der Entwurf leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die kommunale Wärmeplanung praxistauglicher zu gestalten und gleichzeitig die Wärmewende sozial und verlässlich voranzubringen. „Mieterinnen und Mieter brauchen Klarheit darüber, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig organisiert wird und welche klimaneutralen Lösungen perspektivisch zur Verfügung stehen. Deshalb ist es richtig, an einer flächendeckenden Wärmeplanung festzuhalten“, erklärt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Florian Becker.
Positiv bewertet der DMB die Einführung einer sogenannten „kleinen Wärmeplanung“ für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Denn gerade in ländlich geprägten Regionen ist häufig absehbar, dass leitungsgebundene Wärmenetze wirtschaftlich kaum realisierbar sind. Das vereinfachte Verfahren kann deshalb unnötigen bürokratischen Aufwand reduzieren und Kommunen personell sowie finanziell entlasten. „Die geplante Verfahrensvereinfachung ist sinnvoll und kann die Akzeptanz der Wärmeplanung vor Ort stärken“, so Becker.
Der DMB begrüßt zudem die vorgesehenen Änderungen bei der Datenverarbeitung. Die geplanten Klarstellungen beseitigen bestehende Rechtsunsicherheiten und erleichtern die praktische Umsetzung der Wärmeplanung. Insbesondere die Möglichkeit, stärker mit Wärmebedarfswerten statt mit detaillierten Verbrauchsdaten zu arbeiten, kann Verfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verringern.
Der DMB betont, dass die Wärmeplanung weiterhin ein zentrales Instrument für eine sozial gerechte Wärmewende bleibt. „Für Mieterinnen und Mieter sind verlässliche Informationen, transparente Planungen und langfristige Investitionssicherheit entscheidend, um die Umstellung der Wärmeversorgung bezahlbar und nachvollziehbar zu gestalten“, so Becker abschließend.
Unsere ausführliche Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes finden Sie hier.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
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