(dmb) „Angesichts des Klimawandels wächst die Gefahr von erheblichen Schäden an Gebäuden durch Hochwasser oder Starkregen. Dass Eigentümerinnen und Eigentümer sich durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung im Schadensfall ausreichend absichern, ist daher zu begrüßen. Aus Mietersicht ist aber entscheidend, dass diese zusätzlichen und mitunter sehr hohen Kosten nicht einfach auf sie umgelegt werden“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“, der die Erhöhung des Anteils der Gebäude, die gegen Elementarschäden versichert sind, vorsieht.
Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes sind die Kosten für die Versicherung des Gebäudes grundsätzlich aus dem Katalog der auf die Mieter und Mieterinnen umlegbaren Nebenkosten zu streichen. Denn solche Versicherungen dienen dem Interesse der Eigentümer an der Erhaltung des Gebäudes bzw. der Absicherung bei Schäden Dritter durch das Gebäude. Dass selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer derartige Kosten selbst bezahlen müssen, während vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer solche Kosten auf die Mietenden umlegen können, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes weder gerecht noch nachvollziehbar. Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes aus dem Jahr 2022 machen Versicherungen durchschnittlich 10,5 Prozent der gesamten Betriebskosten aus und stellen somit einen erheblichen Anteil an der Nebenkostenabrechnung dar.
„Wird die Umlagemöglichkeit von Versicherungskosten auf die Mieterinnen und Mieter nicht aufgehoben, führt dies bei einem höheren Anteil von Elementarschaden-versicherungen zwangsläufig zu einem weiteren Anstieg der Nebenkosten. Dies muss vor dem Hintergrund der enormen Wohnkostenbelastung von Mieterinnen und Mietern unbedingt vermieden werden, denn jeder dritte Mieterhaushalt zahlt bereits mehr als 30 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Miete und Heizung“, erklärt Weber-Moritz.
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
+++
Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
10179 Berlin