
(dmb) Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat im Juli 2025 ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist unter anderem, den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland voranzutreiben. Im Eckpunktepapier wird vorgeschlagen, die bislang Ende 2027 auslaufende Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt um weitere fünf Jahre zu verlängern, sprich bis Ende 2032.
Da die Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt zu einer weiteren Verteuerung der Wohnkosten von Mieterinnen und Mietern führt, lehnt sie der Deutsche Mieterbund ab. Eine Verlängerung der bis zum 31.12.2027 befristeten Regelung sollte mindestens vorher evaluiert werden, um ihre bisherigen Auswirkungen festzustellen.
„Durch eine verlängerte Zahlungspflicht von Mieterinnen und Mietern würden die Wohnkosten der Mieterhaushalte ohne sachliche Rechtfertigung weiter verteuert, und das bei einer derzeit ohnehin viel zu hohen Wohnkostenbelastung von Mietenden,“ erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Beim Glasfaserbereitstellungsentgelt handelt es sich um Kosten, die der Kabelnetzbetreiber Vermietenden für die Errichtung und Bereitstellung einer Glasfaserinfrastruktur im Gebäude in Rechnung stellen kann. Vermietende können diese Kosten dann mit der Betriebskostenabrechnung anteilig auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Das Entgelt kann mit maximal 60 Euro pro Wohneinheit und Jahr und bislang für längstens fünf Jahre angesetzt werden, ist also im Regelfall auf maximal 300 Euro begrenzt.
Der Deutsche Mieterbund bezweifelt, ob die Zwangsumlage des Glasfaserbereitstellungsentgelts für Mieterinnen und Mieter überhaupt einen Anreiz für einen verstärkten Ausbau der Glasfaserinfrastruktur setzt. In der Praxis hat das Glasfaserbereitstellungsentgelt bei Kabelnetzbetreibern wie Vermietenden bisher wenig Resonanz gefunden, meist erfolgt die Verlegung einer Glasfasernetzinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ohne zusätzliche Infrastrukturkosten für Mieterinnen und Mieter. Aus ökonomischer Sicht erscheint ein Anreiz auch nicht notwendig, weil zukunftsfähige Netzinfrastrukturen die Geschäftsgrundlage des Kabelnetzbetreibers bilden und sich diesbezügliche Investitionen im Laufe der nächsten Jahre im Endkundengeschäft amortisieren können.
„In der jetzigen Zeit, in der bereits jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten überlastet ist, muss jede weitere Verteuerung des Wohnens unterbleiben. Statt das Wohnen weiter zu verteuern, sollte das Glasfaserbereitstellungsentgelt abgeschafft – zumindest aber nicht ohne jegliche Evaluation der bisherigen Auswirkungen einfach verlängert werden,“ so Weber-Moritz.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
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