Deutscher Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse
IMAGO / Carmele/tmc-fotografie.de(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verlängerung der Mietpreisbremse ausdrücklich. In seinem Beschluss stellt das höchste deutsche Gericht für verfassungsrechtliche Fragen klar, dass weder die gesetzlichen Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) noch die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung gegen das Grundgesetz verstoßen.
Das BVerfG knüpft damit an seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 an und bestätigt erneut, dass die Mietpreisbremse mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist. Die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Das Grundgesetz schütze nicht die einträglichste Nutzung von Eigentum. Vielmehr sei es legitim, wenn der Gesetzgeber auf soziale Ungleichgewichte am Wohnungsmarkt reagiere und Maßnahmen ergreife, um Preisspitzen, Verdrängung und die Ausnutzung von Mangellagen zu verhindern.
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, erklärt hierzu: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein klares Signal für den Schutz von Millionen Mieterinnen und Mietern gesetzt. Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis und darf nicht zum Spielball spekulativer Interessen werden.“ Zugleich betont sie: „Die Richterinnen und Richter haben unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Sozialbindung des Eigentums gerade beim Wohnraum von besonderer Bedeutung ist. Das ist eine wichtige Klarstellung in Zeiten rasant steigender Mieten.“
Nach Auffassung des DMB zeigt die Entscheidung auch, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Angesichts der vielerorts angespannten Wohnungsmärkte ist eine wirksame Regulierung der Angebotsmiete dringend notwendig. „Wir brauchen eine entfristete und deutlich nachgeschärfte Mietpreisbremse. Schlupflöcher müssen geschlossen, Ausnahmen begrenzt und Verstöße wirksam sanktioniert werden. Nur dann kann das Instrument seine volle Schutzwirkung entfalten“, so Weber-Moritz.
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Dr. Jutta Hartmann
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