Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. 182.826 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,12 Prozent. Insgesamt sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich.
| 2023 | 2022 | 2021 |
Wohnraummietsachen, insgesamt | 182.826 | 182.612 | 182.117 |
Amtsgericht | 176.066 | 175.290 | 174.465 |
Landgericht/Berufungsinstanz | 6.760 | 7.322 | 7.652 |
Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.
Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.
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| 2024 |
1. | Vertragsverletzungen | 30,4 % |
2. | Mieterhöhung | 17,4 % |
3. | Mietkaution | 16,9 % |
4. | Betriebskosten | 15,6 % |
5. | Eigenbedarf | 7,2 % |
6. | Fristlose Kündigung | 5,6 % |
7. | Ordentliche Kündigung | 1,6 % |
8. | Modernisierung | 0,5 % |
9. | Schönheitsreparaturen | 0,5 % |
10. | Ohne Zuordnung, keinem der o.g. Themen zuzuordnen, Sonstiges | 4,3 % |
Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse. Der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten ist der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert.
Streitigkeiten über Mietererhöhungen belegen den zweiten Platz im Ranking und sind im Vergleich zum Vorjahr (15,5 Prozent) deutlich gestiegen.
„Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutlicht ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Fehlen wirksame mietenbegrenzende Regelungen, steigen die Mieten in einigen Großstädten sogar zweistellig. Das bekommen die Mieterhaushalte zu spüren, von denen sich immer weniger das Wohnen leisten können. Denn bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Deshalb erwarten wir von einer neuen Regierung, dass sie sich schnellstmöglich für die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Bekämpfung von Mietwucher einsetzt“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Eigenbedarfskündigungen waren im Jahr 2024 mit 7,2 Prozent Streitgegenstand Nr. 5. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es im Jahr 2023 rund 13.000 Mal (13.163) vor Deutschlands Gerichten um den häufigsten Vermieterkündigungsgrund, den Eigenbedarf.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
10179 Berlin