Evaluation zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Mieter tragen die Hauptlast
KI-generiert(dmb) Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern den Evaluationsbericht zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz vorgelegt. Der Bericht bestätigt, was der Deutsche Mieterbund schon seit langem kritisiert: Mieterinnen und Mieter tragen den überwiegenden Teil der CO2-Kosten – sogar über 70 Prozent.
„Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist sozial ungerecht. Mieterinnen und Mieter müssen die Hauptlast tragen, obwohl sie keinen Einfluss auf die Wahl des Heizungssystems und den Zustand des Gebäudes haben. Vermietende tragen hingegen nicht einmal ein Drittel der Kosten. Der Bericht zeigt klar: eine klimapolitische Lenkungswirkung entsteht so nicht“, so die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Darüber hinaus kritisiert der DMB, dass zahlreiche Ausnahmen Vermieterinnen und Vermieter bei den CO2-Kosten zusätzlich entlasten und die Schieflage für Mieterinnen und Mieter weiter verschärfen. Zudem schätzt der DMB aufgrund eigener Berechnungen, dass in rund 10 Prozent der Fälle keine korrekte Berechnung oder Ausweisung der CO2-Kosten in den Abrechnungen vorgenommen wird.
Der Bericht zeigt zudem, dass mit dem Stufenmodell mitunter das Gegenteil dessen erreicht wird, was intendiert ist: Mietende, die sich in der Energiepreiskrise sehr bemüht haben Energie einzusparen, wurden sogar mit einem höheren Anteil des CO2-Preises belastet, wenn das Gebäude durch einen geringeren Energieverbrauch in eine „bessere“ Stufe gefallen ist.
„Um wirklich eine effektive Lenkungswirkung für besseren Klimaschutz im Gebäude zu erzielen, sollte der CO2-Preis vollständig von den Vermietenden getragen werden. Mietende zahlen ihre Heizkosten bereits verbrauchsabhängig und haben dadurch automatisch genügend Anreize zum sparsamen Verbrauch“, erklärt Weber-Moritz.
Der DMB warnt, dass sich durch steigende CO2-Preise die Kostenbelastung für Mieterinnen und Mieter weiter erhöht. Der Verband fordert, dass die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Bericht zieht und Mieterinnen und Mieter entlastet, indem der CO2-Preis vollständig von der Vermietenden getragen wird.
Das Fact-Sheet des DMB zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz finden Sie hier.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
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