(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) befürchtet erhebliche Mehrbelastungen für Mieterhaushalte durch die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2024. Unter anderem die Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro pro Tonne, der Wegfall der Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas (ab März 2024) sowie die Streichung des staatlichen Zuschusses zu höheren Netzentgelten für Strom werden nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes ab dem kommenden Jahr zu Kostensteigerungen führen.
„Bereits bei den Heizkostenabrechnungen aus 2022 hatten viele Haushalte trotz Energiepreisbremsen mit Nachzahlungen im vierstelligen Bereich zu kämpfen. Auf diese bereits deutlich höheren Heizkosten kommen durch die Änderungen noch einmal dreistellige Beträge hinzu“, so Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes könnten in 2024 durch den höheren CO2-Preis beim Heizen, den Wegfall der reduzierten Mehrwertsteuer auf Gas ab März 2024 sowie die höheren Netzentgelte insgesamt über 200 Euro zusätzliche Energiekosten auf eine 4-köpfige Familie zukommen. Das Auslaufen der Gaspreisbremsen zum Ende 2023 hatte die Bundesregierung bereits im November beschlossen. In laufenden Verträgen liegt der Gaspreis im Schnitt noch bei fast 14 Cent pro Kilowattsunde. Vermieterinnen und Vermieter haben wenig Anreiz, sich um günstigere Verträge zu kümmern, da sie die Heizkosten direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergeben.
„Die Haushalte sind an der Grenze der Belastbarkeit“, so Siebenkotten. „Jeder dritte Mieterhaushalt ist bereits heute finanziell überlastet – viele wohnen in älteren und mit Gas beheizten Gebäuden. Die Bundesregierung muss jetzt dringend nachsteuern, sonst drohen Mieterinnen und Mietern Kündigungen aufgrund sehr hoher Heizkosten.“
Der Deutsche Mieterbund fordert die sofortige Einführung eines Kündigungsmoratoriums, wie sie auch die Gaspreiskommission empfohlen hat. Dieses soll sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter nicht aufgrund stark gestiegener Heizkosten gekündigt wird. Mieterhaushalten muss mindestens ein halbes Jahr Zeit gewährt werden, um die Energieschulden zu begleichen. Außerdem muss ein vom Energieträger unabhängiger Hilfs- und Härtefallfonds für alle Mieter:innen und selbstnutzenden Eigentümer:innen eingeführt werden. Gerade Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, dürfen im nächsten Jahr nicht mit den hohen Energiekosten allein gelassen werden.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
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