(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass eine Umgehung der Mietpreisbremse durch die möblierte Vermietung erschwert wird, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand in angespannten Wohnungsmärkten von derzeit 15 Prozent in drei Jahren auf dann 11 Prozent gesenkt wird und die sogenannte Schonfristzahlung auch für die ordentliche Kündigung gilt, sprich die vollständige Zahlung der Mietschulden nicht nur die fristlose Kündigung aus der Welt schafft, sondern auch die ordentliche. Die Umsetzung der Änderungen ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes lange überfällig. Denn sie waren ganz überwiegend bereits im Koalitionsvertrag der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem Jahre 2021 vereinbart, wurden jedoch bisher nicht umgesetzt. „Nun muss die zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs folgen. Mieterinnen und Mieter sind vielerorts massiv gestiegenen und weiter steigenden Mieten ausgesetzt und benötigen dringend Schutz vor zunehmender Armut und damit einhergehend vor dem Verlust ihrer Wohnung“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Nach dem Ende der Regierungskoalition fällt die Initiative in eine Zeit unsicherer politischer Mehrheitsverhältnisse. Vor diesem Hintergrund appelliert der Deutsche Mieterbund an die amtierende Bundesregierung und die Abgeordneten aller Parteien im Bundestag, die Initiative zügig voranzutreiben und die mieterschützenden Reformen auf den Weg zu bringen.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
10179 Berlin