
(dmb) „Wir begrüßen das Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu mehr Mieterschutz im Koalitionsvertrag ausdrücklich und erwarten nun Volldampf bei der Umsetzung in den nächsten Wochen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“. Der Deutsche Mieterbund fordert die Bundesregierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag jetzt zügig umzusetzen und zuallererst die Mietpreisbremse zu verlängern und zeitgleich bestehende Umgehungsmöglichkeiten wie das möblierte Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zu stoppen. Die Mietpreisbremse gilt in 415 Gemeinden in Deutschland. In diesen Gemeinden leben rund 30 Prozent der Gesamtbevölkerung – etwa 26 Millionen Menschen. „Die Mietpreisbremse muss auch weiterhin alle Vermieter adressieren, denn die vielen betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen auch über das Jahr 2025 hinaus vor überzogenen Wiedervermietungsmieten geschützt werden, und zwar egal wer ihr Vermieter ist“, so Siebenkotten.
Neben der dringend notwendigen Verlängerung der Mietpreisbreme benötigen wir die rasche Entschärfung der derzeit besonders in nachgefragten Wohnlagen beliebten Modelle der möblierten Vermietung und der Kurzzeitvermietung sowie die Regulierung von Indexmietverträgen. Jede dritte Wohnung in den fünf größten Städten in Deutschland wird mittlerweile möbliert angeboten. Bundesweit sind möblierte Wohnungen durchschnittlich um 45 Prozent teurer als vergleichbare Wohnungen. „Sowohl die Vermietung möblierten Wohnraums als auch die Kurzzeitvermietung werden im großen Stil betrieben, um die Mietpreisbremse zu umgehen und maximale Rendite mit der Vermietung von Wohnraum zu erzielen. Solange der Wohnungsmarkt so angespannt ist wie derzeit, wird dieses Geschäftsmodell weiter florieren, wenn der Gesetzgeber dem keinen Riegel vorschiebt“, so Siebenkotten. Der Deutsche Mieterbund fordert daher die verpflichtende Ausweisung des Möblierungszuschlages im Mietvertrag und transparente gesetzliche Regeln zur Höhe des zulässigen Möblierungszuschlages und für den Ausnahmetatbestand der Kurzeitvermietung.
Zu den für Mieter und Mieterinnen wichtigsten Vorhaben, die sich die Bundesregierung in den ersten 100 Tagen vorgenommen hat, gehören zudem die Reform der Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 BauGB) und zur Verlängerung der Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um weitere fünf Jahre.
+++
Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
10179 Berlin
