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18.12.2025
Pressemeldung

Mieterbund veröffentlicht aktuellen Betriebskostenspiegel für Deutschland

Anstieg um mehr als 6 Prozent auf 2,67 Euro pro m² monatlich
Deutscher Mieterbund

(dmb) Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2024 in Deutschland durchschnittlich 2,67 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Damit stiegen die durchschnittlichen Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 6 Prozent. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,68 Euro/qm/Monat betragen.

Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund (DMB) heute auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2024 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Betriebskostenarten durchschnittlich 3.532,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2024 aufgebracht werden -  und damit 508,80 Euro mehr als im Vorjahr.

Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2024 im Durchschnitt bei 1,32 Euro/qm/Monat, in der Spitze bei 2,18 Euro/qm/Monat. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch den energetischen Zustand der Wohnung und starke Preisunterschiede sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt. Die CO2-Kosten, die in den meisten Fällen überwiegend von den Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, verteuern die fossile Energie zusätzlich. Auffallend geringer ist die Gebühr für die Gemeinschafsantenne bzw. für Kabel. Mit Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs seit 1. Juli 2024 dürfen diese Gebühren nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Diese Änderung führt zu einer Kostenreduktion von rund 42 Prozent bei der Position Antenne/Kabel im Vergleich zum Vorjahr.

„Die Nebenkosten steigen seit Jahren kontinuierlich und belasten Mieterinnen und Mieter zunehmend spürbar. Preissteigerungen bei Energie treffen Mieterinnen und Mieter unmittelbar und treiben die Wohnkosten in die Höhe, ohne dass diese Einfluss auf Verbrauchsstruktur oder Vertragsbedingungen haben. Positiv ist, dass die Gebühren für Kabel- und Antennenanschlüsse nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Regelung führt zu einer spürbaren Reduzierung der Nebenkosten und zeigt, dass gesetzgeberische Maßnahmen wirksam zur Entlastung beitragen können“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

Gleichzeitig bleibt die Grundsteuer ein weiterer Kostenfaktor, der die Nebenkosten erhöht. Vor dem Hintergrund ihrer Neuberechnung in den Kommunen wird die Umlage der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter für viele Mieterhaushalte zu weiteren Kostensteigerungen führen. „Auch wenn die Grundsteuer nur einen Teil der Nebenkostenbelastung ausmacht, handelt es sich um eine Steuer auf Eigentum, deren Umlage auf Mieterinnen und Mieter sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Vor dem Hintergrund insgesamt steigender Kosten fordern wir den Gesetzgeber auf, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten zu streichen und weitere Schritte zur Begrenzung der Nebenkosten einzuleiten. Heiz- und Wohnkosten müssen bezahlbar bleiben, dazu gehört auch Mieterinnen und Mieter bei den Nebenkosten wirksam zu entlasten“, fordert Weber-Moritz.

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Betriebskostenspiegel-Grafik

Erläuterungen zum Betriebskostenspiegel

Alle Betriebskostenarten im Überblick

Dr. Jutta Hartmann

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecherin