IMAGO / Michael Gstettenbauer(dmb) Anlässlich der heutigen Befassung des Bundeskabinetts mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraumiete“ fordert der Deutsche Mieterbund (DMB) eine zügige Verabschiedung der Reform. Angesichts der sich weiter zuspitzenden Wohnkostenkrise ist entscheidend, dass die vorgesehenen Regelungen zügig umgesetzt und wirksam ausgestaltet werden. „Eine Reform des Mietrechts ist längst überfällig. Die geplanten Regelungen zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen sowie zur Schonfristzahlung bei Mietrückständen begrüßen wir außerordentlich, denn sie adressieren zentrale Probleme des Wohnungsmarktes“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Mietrechtsreform an entscheidenden Stellen nachgeschärft und zügig beschlossen wird.“
Besonders dringenden Handlungsbedarf sieht der DMB beim möblierten Wohnen. In angespannten Wohnungsmärkten hat sich dieses Segment zunehmend zu einem Geschäftsmodell entwickelt, um Mieterschutzregeln zu umgehen und deutlich höhere Mieten durchzusetzen. „Möbliertes Wohnen wird gezielt genutzt, um besonders hohe Renditen zu erzielen und Schutzvorschriften zu umgehen“, so Weber-Moritz. „Gerade Wohnungssuchende werden dadurch in überteuerte möblierte, oft befristete Mietverhältnisse gedrängt.“ Der DMB begrüßt daher ausdrücklich die geplante Pflicht, Möblierungszuschläge künftig gesondert auszuweisen. „Das ist ein entscheidender Schritt, denn damit kann endlich die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungen überprüft werden“, betont Weber-Moritz. Gleichzeitig fordert der DMB verbindliche Regeln für die Berechnung dieser Zuschläge: „Die Ausweisung allein reicht noch nicht. Es braucht klare gesetzliche Vorgaben zum Zeitwert der Möbel sowie Transparenz über Anschaffungskosten und -datum.“ Die vorgesehene pauschale Obergrenze von zehn Prozent der Nettokaltmiete bewertet der DMB kritisch: „Eine solche Pauschale droht, überhöhte Preise zu legitimieren – selbst bei längst abgeschriebenem Mobiliar“, so Weber-Moritz.
Ein besonders wichtiger Fortschritt ist außerdem die geplante Ausweitung der Schonfristzahlung und damit die Abwendung einer Kündigung bei verspäteter Nachzahlung ausstehender Mietrückstände. Wenn Mietrückstände innerhalb einer Frist ausgeglichen werden, sollen zukünftig sowohl eine ordentliche und als auch eine fristlose Kündigung unwirksam werden. „Diese Regelung ist sozial gerecht und hilft maßgeblich dabei, Wohnungsverlust zu vermeiden“, erklärt Weber-Moritz. „Gerade in Zeiten steigender Mieten und Lebenshaltungskosten geraten viele Haushalte kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten. Ihnen muss eine echte zweite Chance auf Nachzahlung und damit Abwendung einer Kündigung gegeben werden.“ Kritisch sieht der DMB jedoch die vorgesehene Beschränkung auf einen einmaligen Anwendungsfall: „Eine einmalige Schonfrist reicht nicht aus. Wer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mehrfach in Schwierigkeiten gerät, darf nicht dauerhaft den Schutz vor Kündigung verlieren. Ziel muss sein, den Erhalt der Wohnung nachhaltig zu sichern“, so Weber-Moritz.
Der DMB begrüßt die geplante Begrenzung von Indexmieterhöhungen als überfälligen Schritt. Gleichzeitig warnt der DMB, dass auch 3 Prozent jährlich für viele Haushalte – besonders in teuren Märkten – eine erhebliche Belastung darstellen können. Aus der Beratungspraxis der Mietervereine zeigt sich, dass Indexmieten in Inflationsphasen oft zu Überforderung führen. Daher fordert der DMB, Indexmieten bei Neu- und Wiedervermietungen auszuschließen und Erhöhungen in bestehenden Verträgen auf maximal zwei Prozent jährlich zu begrenzen.
Der DMB bewertet die geplante Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen auf sechs Monate als richtigen Schritt. Studien zeigen, dass solche Vermietungen gerade in angespannten Wohnungsmärkten stark zugenommen haben und häufig deutlich höhere Mieten ermöglichen. Kritisch sieht der DMB jedoch, dass laut Gesetzentwurf auch wiederholte Kurzzeitvermietungen zulässig bleiben sollen. Ob dadurch die Mietpreisbremse umgangen wird, müsste so weiterhin im Einzelfall gerichtlich geklärt werden. Auch die vorgesehene Bedingung, dass Kurzzeitvermietungen dem Wunsch der Mieter:innen entsprechen müssen, bewertet der DMB skeptisch – denn in der Praxis haben Wohnungssuchende kaum Einfluss auf die Vertragsgestaltung. „Die Regulierung der Kurzzeitvermietung ist ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand. Solange Missbrauch aber erst nachträglich vor Gericht überprüft wird, bleibt der Schutz lückenhaft“, so Weber-Moritz. „Kurzzeitvermietungen sollten die Ausnahme bleiben.“
Der DMB betont, dass der Gesetzentwurf zentrale Probleme wie steigende Mieten, zunehmende Umgehungsstrategien und wachsende Unsicherheit für Mieterinnen und Mieter klar in den Fokus nimmt. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass die Reform konsequent umgesetzt und nachgebessert werden muss. „Die Wohnungskrise ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, so Weber-Moritz. „Diese Reform ist überfällig und ein wichtiger Schritt für besseren Mieterschutz. Aber sie muss an entscheidenden Punkten gestärkt werden, insbesondere bei möblierten Vermietungen und der Schonfristzahlung. Millionen Mieterinnen und Mieter erwarten jetzt, dass diese Reform schnell kommt – und sie sie spürbar entlastet.“
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Dr. Jutta Hartmann
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