IMAGO / Michael Gstettenbauer(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die heutige erste Lesung zur Mietrechtsreform im Deutschen Bundestag. Das „Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ greift drängende Probleme von Mietern auf. Jetzt muss die Reform zügig beschlossen und im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Stellen nachgeschärft werden.
„Eine Mietrechtsreform ist längst überfällig. Die geplanten Regeln zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen und Schonfristzahlung sind richtig und notwendig, um den Mieterschutz zu verbessern und Umgehungsstrategien des Mietrechts zu verhindern“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Das Gesetz wird Mieter besser gegen überhöhte Mieten und vor Wohnungsverlust schützen. Trotzdem muss der Gesetzentwurf noch an einigen Stellen nachgebessert werden.“
Möbliertes Wohnen: Positiv ist die geplante Pflicht, den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen. Damit wird die Mietpreisbremse künftig auch bei möblierten Wohnungen überprüfbar. Zu begrüßen ist auch die vorgesehene Berechnung des Zuschlags von bis zu einem Prozent des Zeitwerts der Möbel. Kritisch zu bewerten ist allerdings die geplante Pauschale für eine Vollmöblierung von bis zu zehn Prozent der Nettokaltmiete – sie könnte überhöhte Zuschläge selbst für längst abgeschriebenes Mobiliar rechtfertigen.
Kurzzeitvermietung: Die Begrenzung auf grundsätzlich sechs Monate erschwert Umgehungen der Mietpreisbremse. Eine Verlängerung auf acht Monate bleibt jedoch möglich. Kurzzeitvermietungen müssen die Ausnahme bleiben – nicht die Regel.
Indexmieten: Vermieter können Indexmieterhöhungen von bis zu 3 % in voller Höhe und über 3 % zur Hälfte geltend machen. Die geplante Begrenzung reicht jedoch nicht aus, um hohe Mietpreissteigerungen zu verhindern. Denn jährliche Steigerungen von drei Prozent und mehr überfordern viele Haushalte. Der DMB fordert: Indexmieten bei Neu- und Wiedervermietung ausschließen, Erhöhungen in bestehenden Verträgen auf maximal zwei Prozent pro Jahr deckeln.
Schonfristzahlung: Die Ausweitung ist absolut notwendig und verhindert Wohnungsverlust, wenn Zahlungsrückstände fristgerecht ausgeglichen werden. „Gerade bei hohen Mieten geraten viele Menschen kurzfristig in Zahlungsprobleme und brauchen eine zweite Chance“, so Weber-Moritz. „Dass das nur einmal möglich sein soll, überzeugt nicht. Wer erneut unverschuldet in Not gerät, darf den Kündigungsschutz nicht verlieren.“
Der DMB appelliert an die Abgeordneten, die Reform jetzt schnell zu verabschieden und die genannten Mieterschutzlücken zu schließen. Die Wohnkostenkrise erfordert spürbare Verbesserungen – dazu bietet der Gesetzentwurf eine wichtige Chance.
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Über den Deutschen Mieterbund
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Dr. Jutta Hartmann
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