Reform setzt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung unter Druck
IMAGO / Bihlmayerfotografie(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt vor den Folgen des aktuellen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 21/3541). Die geplanten Änderungen sollen ab 1. Juli 2026 gelten. Sie gefährden nach Einschätzung des DMB Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in ihrer Existenz, da sie Wohnungslosigkeit Vorschub leisten – denn bereits ab Zahlungsverzug der zweiten Monatsmiete drohen Leistungsbeziehenden die ordentliche und die fristlose Kündigung der Wohnung.
Kernpunkt der Reform ist die faktische Abschaffung der erst 2023 eingeführten einjährigen Karenzzeit. Bislang werden in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs die tatsächlichen Kosten der Unterkunft vollständig übernommen, unabhängig davon ob die Miete „angemessen“ ist. So können Betroffene ihre Lebenssituation stabilisieren und sich auf die Arbeitssuche konzentrieren, ohne sofort umziehen zu müssen oder Mietkürzungen zu befürchten.
Mit der Reform sollen nun schon zu Beginn des Leistungsbezugs strenge Mietobergrenzen greifen. Überschreitet die Miete die festgelegte Grenze, drohen sofortige Kürzungen, ohne Übergangsfrist und ohne Kostensenkungsverfahren. „Wer unverschuldet arbeitslos wird, braucht Sicherheit statt Druck und Angst vor drohendem Wohnungsverlust“, sagt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Besonders problematisch ist die geplante Verbindung mit der Mietpreisbremse: Leistungsberechtigte sollen Verstöße zukünftig selbst rügen und notfalls gegen Vermieter vorgehen. „Es ist falsch und unfair, Menschen in existenzieller Not in mietrechtliche Auseinandersetzungen zu drängen“, so Weber-Moritz. „Die Verantwortung für die Durchsetzung rechtmäßiger Mieten darf nicht auf Mieter:innen in prekären Lebenslagen abgewälzt werden.“
Nach Ansicht des DMB zielen die Änderungen nicht auf eine tatsächliche Begrenzung überhöhter Wohnbedarfe, sondern sind Symbolpolitik. Ursache hoher Mieten sind strukturelle Probleme: fehlender bezahlbarer Wohnraum und unzureichender Mieterschutz. „Hohe Mieten sind kein persönliches Versagen der Mieterinnen und Mieter, sondern die Folge eines akuten Mangels an bezahlbarem Wohnraum, vieler Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse und fehlender Konsequenzen für Vermieterinnen und Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen“, betont Weber-Moritz. „Statt Hilfsbedürftige zu bestrafen, muss die Regierung endlich den sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau deutlich voranbringen und ausreichende Mietpreisregelungen durchsetzen.“
Kritisch bewertet der DMB auch die geplanten Leistungskürzungen bei wiederholten Meldeversäumnissen, die im Extremfall zur Einstellung sämtlicher Zahlungen inklusive der Miete führen können. Dies erhöht das Risiko von Mietrückständen und Wohnungslosigkeit drastisch. „Eine sichere Wohnung ist die Grundlage für jede erfolgreiche Integration in Arbeit“, so Weber-Moritz. „Wer Menschen die Existenzgrundlage entzieht, schafft keine Anreize, sondern neue soziale Probleme. Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht als Sanktionsinstrument missbraucht werden.“
Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie hier.
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Dr. Jutta Hartmann
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