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05.01.2026
Pressemeldung

Strom- und Heizungs-Ausfall durch Sabotage

Recht auf Mietminderung
IMAGO / Zoonar

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter auch dann ihr Recht auf Mietminderung geltend machen können, wenn der Ausfall von Strom oder Heizung auf unvorhersehbare Ereignisse wie Sabotage zurückzuführen ist. Auch wenn der oder die Vermietende keine Schuld an dem Vorfall trägt, haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Mietminderung, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. Insbesondere in den kalten Wintermonaten, kann der Ausfall von Heizung und Strom eine akute Gefahr für die Gesundheit darstellen.

„Ein Ausfall der Stromversorgung oder der Heizung im Winter, gleich ob durch äußere Einflüsse wie Sabotage oder technische Störungen verursacht, beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich. Mieterinnen und Mieter sind auch dann berechtigt, eine Mietminderung zu verlangen, wenn die Vermieterinnen und Vermieter keinerlei Verschulden trifft“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „Die Wohnung muss so beschaffen sein, dass sie ihren Zweck erfüllen kann, und dazu gehört auch eine funktionierende Heizung und Stromversorgung. Mieterinnen und Mieter können ihr Recht auf Mietminderung auch dann durchsetzen, wenn der Ausfall auf Fremdeinwirkungen zurückzuführen ist.“

Recht auf Mietminderung

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Nutzung der Wohnung durch einen Mangel wie den Ausfall von Strom oder Heizung eingeschränkt wird. Auch wenn der Ausfall nicht durch die oder den Vermietenden verursacht wurde, bleibt der Anspruch auf Mietminderung bestehen. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Ein kompletter Ausfall der Heizung oder Stromversorgung im Winter kann zu einer Mietminderung von bis zu 100 Prozent führen, je nach Dauer des Ausfalls und den konkreten Umständen. Es ist wichtig, dass Mieterinnen und Mieter diesen Mangel der oder dem Vermietenden sofort melden, um ihre Rechte nicht zu gefährden.

Tipps zur Notfallvorsorge

Auch wenn Mieter:innen rechtlich abgesichert sind, sollten sie sich auf den Fall eines Stromausfalls oder Blackouts vorbereiten. Eine Notstromversorgung wie Powerbanks oder ein Notstromaggregat kann helfen, zumindest die grundlegenden Geräte wie Beleuchtung oder Kühlschrank funktionsfähig zu halten. Zudem sollten ausreichend Trinkwasser sowie warme Decken und Schlafsäcke vorrätig sein, um sich gegen Kälte zu wappnen, wenn die Heizung ausfällt. Lang haltbare Lebensmittel wie Konserven und Trockennahrungsmittel sind ebenfalls sinnvoll, ebenso wie batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampen und Radios, um sich zu orientieren und über Notfallinformationen informiert zu bleiben.

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Dr. Jutta Hartmann

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecherin