Direkt zum Inhalt wechseln
Stand 03.11.2022
Positionspapier

Benachteiligung von Mieter:innen in der Gas-Ersatzversorgung

Haushaltskunden haben in der Regel Zugang zur in der Gaspreiskrise günstigeren Grundversorgung. Doch für viele Mieter:innen greift diese Regelung nicht. Denn in zentral mit Gas beheizten Gebäuden sind meist die Vermieter:innen der Vertragsnehmer mit dem Versorger, diese fallen nicht unter die Definition von Haushaltskunden und können daher nicht in die Grundversorgung wechseln. Dies führt dazu, dass diese Mieter:innen deutlich höhere Gaspreise zahlen müssen. Da über die Hälfte der Mieter:innen in Deutschland in mit Gas beheizten Gebäuden lebt, besteht hier dringender Handlungsbedarf um sie vor deutlichen Kostensteigerungen zu schützen. Der Deutsche Mieterbund fordert daher die sofortige Änderung der Definition der "Haushaltskunden" in § 3 Ziffer 22 EnWG.