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21.06.2023
Stellungnahme

Stellungnahme zu den Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes vom 13.06.2023 und zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 17.05.2023

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert im Rahmen der Anhörung zu den Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes vom 13.06.2023, dass diese keine Klarheit für eine mieterfreundliche Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes schaffen. Der DMB lehnt die Einführung einer „weiteren“ Modernisierungsumlage kategorisch ab. Alle notwendigen Regelungen für eine sozialverträgliche Ausgestaltung können im §71o GEG ergänzt werden. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 17.05.2023 trägt fairen und sozialverträglichen Lastenverteilung nicht Rechnung, weil die Einführung einer Pflicht zur Heizungsmodernisierung nicht mit zwingend notwendigen Änderungen mietrechtlicher Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbunden wird. Zudem drohen Mieter:innen hohe Energiekosten, wenn z.B. teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch Vermieter:innen eingebaut werden. Die im Entwurf vorgesehen Regelungen zur Begrenzung solcher Energiekosten sind nicht ausreichend. Auch das im Zuge des Referentenentwurfs vom 03.04.2023 vorgestellte sozial ausgestaltete Förderkonzept „Erneuerbares Heizen“ vom 18.04.2023 ist dafür nicht geeignet, denn es adressiert lediglich selbstnutzende Eigentümer:innen und wird den besonderen Herausforderungen im Mietwohnungsbereich nicht gerecht.