Stellungnahme zu den Änderungen des Entwurfs des Gebäudeenergiegesetzes vom 30.06.2023
Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sind unter den Änderungen des Gesetzesentwurfs zur Änderung des GEGs, der Heizkostenverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 30.06.2023 wichtige Verbesserungen, aber auch deutliche Verschlechterungen im Vergleich zum Entwurf vom 18.05.2023 hinsichtlich einer fairen und sozialverträglichen Lastenverteilung festzustellen. Die Einführung einer zweiten und höheren Modernisierungsumlage ist überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich. Der DMB weist zudem darauf hin, dass durch die Streichung des § 71o Absatz 1 GEG-Entwurf hohe Energiekosten für Mieter:innen drohen, wenn teure Energieträger wie z.B. Wasserstoff eingesetzt bzw. im Rahmen der Modernisierung der Heizung verwendet werden. Die Einführung einer Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat unter Berücksichtigung der Gesamtkappungsgrenze von 2 bzw. maximal 3 Euro ist zu begrüßen. Zu begrüßen ist ebenfalls, dass für Mieter:innen der Einwand einer wirtschaftlichen Härte beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein soll.