Stellungnahme zum Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des TKG
Im Juli 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau vorgestellt. Mit dem Gesetz soll u.a. der Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland vorangebracht werden. Mit dem Eckpunktepapier wird zur Diskussion gestellt, die bis zum 31.12.2027 befristete Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt vorzeitig bis zum 31.12.2032 zu verlängern und die auf Mieterinnen und Mieter für einen Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhäusern umlegbaren Kosten bei gleichzeitiger Vereinfachung der Umlage deutlich zu erhöhen. Der Deutsche Mieterbund lehnt diesen Vorschlag als sachlich ungerechtfertigte Verteuerung der Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter ab. Stattdessen sollte das Glasfaserbereitstellungsentgelt abgeschafft, jedenfalls aber nicht ohne eine Evaluation der bisherigen Auswirkungen verlängert werden.