Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein „Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ (Stand: 06.02.2026) verfolgt das Ziel, Mieterinnen und Mietern durch verschiedene Maßnahmen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und sie vor dem mit steigenden Mieten einhergehenden Armutsrisiko zu schützen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung damit die entsprechenden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aufgreift und bewertet den vorgelegten Entwurf als absolut wichtigen und längst überfälligen Schritt hin zu einem verbesserten Mieterschutz. Gleichzeitig sieht der DMB Nachbesserungsbedarf, damit die Reform Mieterinnen und Mieter spürbar und dauerhaft entlastet. Die vorgesehenen Regelungen zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen sowie zur Schonfristzahlung adressieren zentrale Probleme des Wohnungsmarkts, müssen jedoch an mehreren Stellen präzisiert und verschärft werden, um den Mietmarkt zu stabilisieren und wirksamen Schutz sicherzustellen.