Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung („BauGB-Novelle“)
Zwar wird im Gesetzesentwurf die zeitliche Befristung von § 201a BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt aufgehoben, der DMB kritisiert jedoch unter anderem, dass sich zu wenig zur Wiederherstellung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten findet. Zudem wird § 250 BauGB, der dem Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dient, lediglich um zwei weitere Jahre verlängert. Hier wäre im Sinne der Mieterinnen und Mieter eine Entfristung notwendig gewesen. Darüber hinaus leistet §246e („Bau-Turbo“) keinen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, vielmehr werden durch den Bau-Turbo Schutzinstrumente für Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten in Milieuschutzgebieten ausgehebelt. Der Deutsche Mieterbund fordert Änderungen im vorliegenden Gesetzesentwurf, die insbesondere dazu führen, die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wiederherzustellen, den Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dauerhaft zu entfristen und die befristete Sonderregelung des §246e sozialverträglich zu gestalten.