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12.05.2026
Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Nach dem Entwurf soll insbesondere die bisherige 65-Prozent-Regel für den Einsatz erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme entfallen. Es können dann weiterhin fossile Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Dies kann für Mieter:innen mit erheblichen Kostenrisiken einhergehen. Der vorliegende Gesetzesentwurf adressiert dies mit einer Mieterschutzregelung. Der Deutsche Mieterbund bewertet es ausdrücklich positiv, dass CO2-Kosten, Netzentgelte und Mehrkosten für CO2-neutrale Brennstoffe für neu eingebaute Heizungen künftig jeweils hälftig zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden sollen. Kritisch bewertet wird allerdings, dass eine hälftige Aufteilung der Mehrkosten für CO2-neutrale Brennstoffe nur bis zu einem Anteil dieser Brennstoffe von 30 Prozent erfolgt. Dies bedeutet, dass Mieter:innen ab 2040 mit hohen Kostenrisiken allein gelassen werden. Zudem bleibt der Gesetzesentwurf an zentralen Stellen unklar, insbesondere wird nicht ausformuliert, wie genau der „Preisbestandteil“ für CO2-neutrale Brennstoffe nach § 43 definiert und berechnet wird. Diese entscheidende Regelung muss für mehr Transparenz und Berechenbarkeit nachgebessert werden.