Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des TKG
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026, Stand 02.02.2026) zielt darauf ab, den flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau zu fördern. Der Entwurf sieht unter anderem vor die Regelung des § 72 TKG über das sog. Glasfaserbereitstellungsentgelt, vorzeitig bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Das von Vermietenden als Betriebskosten auf Mietende umlegbare Entgelt für einen erstmaligen Glasfaseranschluss der Wohnung soll bei gleichzeitiger Vereinfachung der Umlage deutlich erhöht werden. Auch sollen Vermietende künftig nicht mehr drei Vergleichsangebote vorlegen müssen, um die Wirtschaftlichkeit der Kosten einer aufwändigen Anschlussmaßnahme darzulegen. Der DMB lehnt diese Änderungen ab, weil sie zu einer sachlich ungerechtfertigten Verteuerung der Wohnkosten für Mietende führen. Stattdessen sollte das Glasfaserbereitstellungsentgelt vollends abgeschafft, jedenfalls aber nicht ohne eine Evaluation der bisherigen Auswirkungen verlängert werden.