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06.02.2024
Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Der Deutsche Mieterbund nimmt Stellung zur im Artikel 13 Ziffer 5 des Entwurfs vorgesehenen Ergänzung des § 556 BGB um einen neuen Absatz 4. Er betrifft die Situation, dass Mieterinnen und Mieter eine vom Vermietenden erteilte Betriebskostenabrechnung prüfen wollen und dazu Belegeinsicht verlangen. Vermietende sollen dann berechtigt sein, ihnen selbst in analoger Form erteilte Belege in digitaler Form bereitzustellen. Der Deutsche Mieterbund lehnt die Ergänzung ab. Sie würde keine angemessene Erleichterung im Zusammenhang mit der Belegeinsicht bewirken, sondern dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Möglichkeiten zur Belegeinsicht unangemessen eingeschränkt werden und ihnen eine Kontrolle abgerechneter Betriebskosten zusätzlich erschwert wird.