IMAGO / Funke Foto Services(dmb) Die Sommer in Deutschland werden immer wärmer – Hitzewellen mit extremen Temperaturen häufen sich. Ein breites Bündnis von Verbänden aus Landwirtschaft, Gesundheit, Sozialverbänden, Umwelt- und Mieterschutz und Gewerkschaften fordert die Regierung jetzt zum Handeln auf und schlägt die Einberufung eines Hitze- und Feuerschutzgipfels vor: „Hitze betrifft insbesondere Städte und damit Mieterinnen und Mieter, die überdurchschnittlich häufig in verdichteten, mehrgeschossigen Gebäuden wohnen – in manchen Großstädten liegt der Mieteranteil deutlich über 70 Prozent. Wir brauchen dringend Maßnahmen, um den Hitzeschutz in Mietwohnungen zu erhöhen“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der Bündnisforderungen nach einem Hitzegipfel.
Städte sind deutlich stärker von Hitze betroffen. Hier kann es nachts bis zu 10 Grad wärmer sein als im Umland. Dicht bebaute Stadtteile mit einem geringen Anteil an Grün- und Freiflächen und viel versiegelter Fläche heizen sich tagsüber stark auf und kühlen nachts kaum ab. Es entstehen Hitze-Inseln, die Intensität und Dauer von Hitzewellen in städtischen Gebieten verstärken. Darüber hinaus leben Menschen mit geringen Einkommen häufiger in energetisch schlechten Wohnungen, in dicht bebauten, kaum begrünten Stadtvierteln, ohne Balkon oder Garten.
Es gibt bisher keine mietrechtlichen Vorgaben für eine Höchsttemperatur in Wohnräumen, anders ist dies zum Beispiel am Arbeitsplatz mit einem Richtwert von 26 Grad. So dürfen Mieter:innen außenliegenden Sonnenschutz nicht ohne Einverständnis der Vermietenden anbringen. Kurz: Wo Mieter wohnen, ist es heißer – und deren Möglichkeiten selbst etwas dagegen zu tun sind begrenzt. Mietminderung bei Hitze ist nur in Einzelfällen möglich und erfordert eine aufwendige Temperaturdokumentation und rechtliche Schritte. Bei allen Hitzeschutzmaßnahmen am Gebäude entscheiden allein die Vermietenden. Mietende tragen jedoch die Konsequenzen und zahlen Investitionen in das Gebäude über die Modernisierungsumlage mit, deshalb müssen sie zukünftig wesentlich stärker bei der Förderung von Maßnahmen zum Hitzeschutz berücksichtigt werden.
„Hitze muss im Mietrecht endlich als Mangel anerkannt werden und zu baulichen Veränderungen führen, damit Mieterhaushalte in überhitzen Wohnungen besser geschützt werden. Wir fordern eine gesetzliche Höchsttemperatur für Mietwohnungen und eine Pflicht zum sommerlichen Wärmeschutz auch bei Sanierungen im Bestand sowie zusätzliche Maßnahmen für einkommensschwache Mieterinnen“, fordert Weber-Moritz.
Ein Factsheet mit den wichtigsten Forderungen des DMB zum Thema Hitzeschutz finden Sie hier.
Das Bündnispapier zur Einberufung eines Hitze- und Feuerschutzgipfel ist hier abrufbar.
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Über den Deutschen Mieterbund
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Dr. Jutta Hartmann
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