
(dmb) Der Deutsche Mieterbund unterstützt den heute in das Bundeskabinett eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher (BR-Drs. 267/25), der auf einer gemeinsamen Initiative der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen beruht, ausdrücklich.
Mitte September nimmt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mietrechtskommission ihre Arbeit auf. Die Kommission soll unter Federführung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig unter anderem auch Vorschläge zur Reform des Mietwuchers erarbeiten. In ihr sind auch der Deutsche Mieterbund sowie drei ihm angeschlossene Mietervereine vertreten.
„Dass der Gesetzesentwurf zur Reform des Mietwuchers parteiübergreifend durch fünf Bundesländer ins Kabinett eingebracht wurde, verdeutlicht einmal mehr, wie dringend nötig ein besserer Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unzulässig hohen Mieten ist, und zwar im ganzen Land“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Die Reform des Mietwucherparagraphen (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes überfällig, da Mieterinnen und Mieter aufgrund zahlreicher Ausnahmen der Mietpreisbremse unzureichend vor zu hohen Mieten geschützt werden. Darunter leiden vor allem Menschen, die auf eine überteuerte Wohnung angewiesen sind, weil es am überhitzten Wohnungsmarkt praktisch keine bezahlbaren Alternativen gibt.
Einige Vermieter nutzen das schamlos aus und verlangen Mietpreise, die die örtliche Mietspiegelspanne um weit mehr als 20 Prozent überschreiten. „Die Bundesregierung muss endlich tätig werden und § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zur Bekämpfung von Mietwucher wieder praxistauglich machen, damit Mieterinnen und Mieter effektiv vor unzulässig hohen Mieten geschützt sind. Dafür werden wir uns auch in der Kommission mit aller Kraft einsetzen“, erklärt Weber-Moritz.
Seit 1954 gibt es in Deutschland mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz die Möglichkeit, gegen unangemessen hohe Mieten vorzugehen und Vermieter zu sanktionieren, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis wird das Gesetz aber heute kaum angewendet, denn aktuell müssen Mieter selbst nachweisen, dass Vermieter eine Zwangslage bei der Wohnungssuche ausnutzen und dabei eine unangemessen hohe Miete verlangen. Ein solcher Nachweis ist aber in der Praxis unmöglich, daher wird das Gesetz in der Praxis kaum angewendet. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz kennt deutlich weniger Ausnahmetatbestände und Umgehungsmöglichkeiten als die Mietpreisebremse und wirkt da, wo die Mietpreisbremse gesetzlich nicht wirken kann, z.B. bei hoher Vormiete, Neubau oder Modernisierung.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten mehrere Bundesländer die Reform des Mietwucherparagraphen von der Bundesregierung verlangt, bislang leider erfolglos.
„Es ist höchste Zeit, die Reform des Mietwuchers anzugehen. Mit der Mietrechtskommission sind die Weichen dafür gestellt - jetzt kommt es darauf an, den Mietwucherparagrafen wieder im Sinne der Mieterinnen und Mieter anwendbar zu machen“, so Weber-Moritz.
Ein im Auftrag des Deutschen Mieterbundes erarbeitetes juristisches Gutachten von Prof. Dr. Kilian Wegner zu den aktuellen Hindernissen und den Reformoptionen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung des Gutachtens sowie unsere Forderungen finden Sie in unserem Fact Sheet.
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Dr. Jutta Hartmann
Littenstraße 10
10179 Berlin
